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Schloss Brandis GmbH – eine Gesellschaft ohne Eigenkapital

congerdesign (CC0), Pixabay
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Das Unternehmen weist in seiner Bilanz sogar einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus, was man dann auch als „bilanzielle Überschuldung“ bezeichnen kann. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass eine bilanzielle Überschuldung nicht gleichzusetzen ist mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Trotzdem lohnt es sich natürlich immer, wachsam zu sein, wenn man Geschäfte mit einem Unternehmen machen möchte, das eine solche Bilanz aufweist.

schloss brandisgmbh

Erläuterung:

Was ist der Unterschied zwischen „bilanzieller Überschuldung“ und „insolvenzrechtlicher Überschuldung“:

  1. Bilanzielle Überschuldung: Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Unternehmen in seiner Bilanz einen negativen Eigenkapitalwert aufweist. Das bedeutet, dass die Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens den Wert seiner Vermögensgegenstände übersteigen. Das Unternehmen hat also mehr Schulden als Vermögenswerte, was auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten kann. Es ist wichtig anzumerken, dass eine bilanzielle Überschuldung nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder die Insolvenz droht.
  2. Insolvenzrechtliche Überschuldung: Die insolvenzrechtliche Überschuldung hingegen ist eine rechtliche Beurteilung und bezieht sich auf die Insolvenzordnung eines Landes. In Deutschland zum Beispiel liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das Unternehmen überschuldet ist und keine positive Fortbestehensprognose hat. Eine positive Fortbestehensprognose bedeutet, dass das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein muss, seine Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 12 Monaten nach der Bewertung zu erfüllen. Fehlt diese positive Prognose, besteht die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Der Unterschied liegt also darin, dass die bilanzielle Überschuldung eine rein finanzielle Situation beschreibt, während die insolvenzrechtliche Überschuldung eine rechtliche Beurteilung im Rahmen der Insolvenzgesetzgebung darstellt. Eine bilanzielle Überschuldung kann möglicherweise ein Anzeichen für finanzielle Probleme sein, aber eine insolvenzrechtliche Überschuldung bestimmt die Verpflichtung des Unternehmens, einen Insolvenzantrag zu stellen.

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