Mit körperlichen Beschwerden und einem hohen Krankheitsrisiko zu werben, ruft aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen Angst und Panik hervor. Gleichzeitig Abhilfe und Heilung mit einem Nahrungsergänzungsmittel zu versprechen, das diese Abhilfe nicht leisten kann, ist unzulässig. Das Landgericht Wiesbaden stimmte der Sichtweise zu und verurteilte das Unternehmen rechtskräftig, eine solche Werbung für sein Produkt AuraNatura ProstaVita Forte zu unterlassen.
Das Schweizer Unternehmen warb im Wiesbadener Kurier und auf seiner Internetseite damit, „die erste vollständige Prostata-Formel der Welt“ gefunden zu haben. Mit Aussagen wie „Verbannen Sie die Angst vor: häufigem Wasserlassen, ständigem Harndranggefühl, Schuhpinkeln“ und der Behauptung, dass „fast jeder zweite Mann ab 60“ einer gutartigen Prostatavergrößerung zum Opfer falle, versuchte das Unternehmen betroffene Männer zu einem Kauf des Produktes zu bewegen.
„Eine solche Angstwerbung ist verboten“, sagt Kerstin Wolf, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Auch müssen gesundheitsbezogene Angaben sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein“, so Wolf weiter.
Das Gericht urteilte, dass vor allem die Angst hinsichtlich der körperlichen Integrität das Kaufverhalten stark beeinflussen könne. Mit den vorliegenden Aussagen schaffe die AN Schweiz AG bei dem angesprochenen Konsumentenkreis eine so starke Angst hinsichtlich der Möglichkeit einer Erkrankung, dass dieser zu einer rationalen Entscheidung nur noch schwerlich in der Lage sei. (Landgericht Wiesbaden AZ: 9 O 120/21)
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