Die Ermittlungen im Anschluss an die pro-palästinensischen Proteste an der Berliner Humboldt-Universität haben zu 37 Ermittlungsverfahren geführt. Diese betreffen vorwiegend Vorwürfe der Volksverhetzung und Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte. Bei der nicht angemeldeten Kundgebung, an der sich etwa 150 Personen beteiligten, wurden israelfeindliche Parolen laut, die von der Polizei aufgenommen wurden.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, äußerte sich besorgt über die Zunahme derartiger Proteste an deutschen Hochschulen und wies darauf hin, dass eine antisemitische Grundhaltung nach wie vor verbreitet sei. Angesichts dieser Entwicklungen forderte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Universitäten auf, konsequent gegen Antisemitismus vorzugehen.
Diese Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen sich die Justiz und Bildungsinstitutionen konfrontiert sehen: Es gilt, einerseits die Meinungsfreiheit zu wahren und andererseits entschieden gegen Hass und Hetze vorzugehen. Die Erwartung einer „harten Strafe“ aus der Bevölkerung reflektiert das wachsende Bedürfnis nach einer effektiven Rechtsdurchsetzung in Fällen von Hassreden und antisemitischen Taten
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