Vor genau einem Jahr hat die BaFin erstmals festgelegt, wie schnell Banken Wertpapiere übertragen müssen. Halten sich die Finanzinstitute daran? Eine Untersuchung zeigt, dass Verbraucher von den neuen Vorgaben profitieren. Aber auch die Institute selbst haben Vorteile – ihre Beschwerdezahlen sinken.
Im März vergangenen Jahres hatte die Finanzaufsicht BaFin erstmals einen konkreten Zeitraum für Depotüberträge festgelegt und dazu eine FAQ veröffentlicht. Hatte dies positive Effekte, insbesondere auf die Wartezeiten von Kundinnen und Kunden?
Diese und weitere Fragen zum Depotübertrag wollte die BaFin mit ihrer aktuellen Marktuntersuchung beantworten. Das erfreuliche Ergebnis: Die aufsichtliche Klarstellung zeigt Wirkung. Die Bearbeitungszeiten sind deutlich kürzer und Verbraucher können schneller mit der Übertragung ihrer Wertpapiere rechnen.
Auf einen Blick: FAQ der BaFin zu Depotüberträgen
Mit den am 18. März 2022 veröffentlichten FAQ legte die BaFin erstmals einen konkreten zeitlichen Rahmen für den Depotübertrag fest. Dieser soll grundsätzlich nach spätestens drei Wochen abgeschlossen sein. Kommt es zu Verzögerungen, muss das beauftragte Institut den Kunden unverzüglich über die Gründe informieren. Hintergrund der Regelung waren zahlreiche Verbraucherbeschwerden, die die BaFin zur Thematik erreicht hatten.
Nach Veröffentlichung der FAQ hatten erste Gespräche mit Marktteilnehmern bereits verdeutlicht, dass Depotüberträge regelmäßig bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen sein können. Sie bewerteten die FAQ als positiv (BaFinJournal).
Marktuntersuchung zum Depotübertrag
Für ihre Untersuchung erhob die Aufsicht im November und Dezember 2022 bei je zehn Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowie Privat- und Auslandsbanken Daten zu Depotüberträgen der vergangenen drei Jahre. Dazu zählten Aufträge und Beschwerden, durchschnittliche Wartezeiten, aber auch das Personal, das die Institute bereitstellen, um Depotüberträge zu bearbeiten. Auch qualitative Aspekte wurden berücksichtigt, wie etwa schlanke und digitale Prozesse.
Bearbeitungszeiten im Kontext hoher Auftragszahlen
2020 stiegen viele Privatanleger frisch an der Börse ein. Zudem achteten erfahrene Anleger deutlich stärker auf die Kosten und wechselten häufiger ihren Anbieter. Online-Broker meldeten daher Rekordzahlen bei Depoteröffnungen. Die aktuelle Untersuchung der BaFin zeigt, dass die Kunden in den folgenden Jahren noch wechselwilliger wurden. Das Auftragsniveau bei den Instituten stieg stetig an, im 1. Quartal 2022 erreichte es mit einem Plus von 34 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2020 ein Rekordniveau. Danach sank das Auftragsaufkommen zwar wieder, blieb jedoch immer noch auf deutlich höherem Niveau als im Jahr 2020.
Vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Auftragszahlen interessierte die Aufsicht, wie sich die Bearbeitungszeit der Depotüberträge entwickelt hat. Das Ergebnis: ein Depot kann in der Regel bereits in wenigen Tagen übertragen werden. Über 90 Prozent der Aufträge wurden innerhalb von zehn Tagen abschließend bearbeitet.
Insbesondere für den Zeitraum 2. und 3. Quartal 2022, also unmittelbar nachdem die FAQ veröffentlicht wurde, steigerten die Institute ihre Geschwindigkeit bei Depotüberträgen. Im 3. Quartal 2022 reduzierte sich die durchschnittliche Wartezeit der Kunden im Vergleich zu den Vorjahresquartalen im Mittel sogar um 35 Prozent. Das entspricht rund zwei Tagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und sogar gut fünf Tage im Vergleich zu dem Jahr 2020. Damit lag die Wartezeit im 3. Quartal 2022 im Schnitt bei knapp sechs Tagen. Gleichzeitig wurden Aufträge mit einer Bearbeitungszeit von über drei Wochen nach Veröffentlichung der FAQ seltener. Sie machten weniger als zwei Prozent aller Aufträge aus, das war das niedrigste Niveau im Betrachtungszeitraum.
Die kürzeren Bearbeitungszeiten machen deutlich: Verbraucher profitieren unmittelbar von der aufsichtlichen Klarstellung und können nun deutlich schneller mit der Übertragung ihrer Wertpapiere rechnen. Eine um zwei Tage kürzere Bearbeitung scheint nicht besonders beeindruckend – beim Depotübertrag jedoch zählt jeder Tag.
Institute profitieren ebenfalls
Aber auch die Institute haben einen Vorteil: die Beschwerdezahlen bei Depotüberträgen sinken. Das zeigte sich insbesondere im 3. Quartal 2022. Bei nahezu identischem Auftragsaufkommen hatten sich im Jahr zuvor noch rund 16 Prozent mehr Kunden über Verzögerungen beklagt.
Die Verbraucher waren außerdem zufriedener, weil sie die Prozesse als transparenter empfanden. Die vorliegenden Daten verdeutlichen, dass im 3. Quartal 2022 fast alle Institute ihre Kunden darüber informierten, warum es zu Verzögerungen kam. Nur einzelne Institute kamen ihrer Pflicht nicht nach. Gründe für die Verzögerungen waren laut den Unternehmen langwierige Abstimmungen zwischen den Abwicklungsparteien, komplexe Übertragungen mit Auslandsbezug oder fehlerhafte Kundenangaben.
Viel hilft viel, am besten digital
Wie kommt es, dass die Institute deutlich schneller geworden sind? Ein Grund: Sie setzen mehr Personal ein, um Depotüberträge zu bearbeiten. Im 3. Quartal 2022 erreichten die eingesetzten Personalressourcen einen Höchstwert – mit einem Anstieg von 46 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2020. Dabei zeigt sich, dass besonders digitale Prozesse die durchschnittliche Wartezeit der Kundinnen und Kunden verkürzen. So gaben 54 Prozent der befragten Institute an, die Depotübertragung überwiegend digitalisiert zu haben. Bei diesen Instituten war die durchschnittliche Wartezeit der Verbraucher um rund 14 Prozent kürzer als bei Instituten, die ihre Prozesse bislang nicht digitalisiert haben.
Auffälligkeiten gab es dennoch. So konnten einzelne Institute aufgrund von fehlenden Daten nicht angeben, wie lange es dauert, Depotüberträge zu bearbeiten. Ein entsprechendes Monitoring ist ebenfalls nicht möglich, so dass sie teilweise und Kunden nicht fristgerecht informieren können. Einzelne Institute brauchen regelmäßig länger als drei Wochen, um ein Depot zu übertragen. Die Aufsicht fordert diese Institute auf, die Missstände zeitnah zu beheben und die Anforderungen an eine unverzügliche Bearbeitung von Depotaufträgen einzuhalten.
Verfasst von
Melanie Becker
Referat VBS 22 – Privat- und Auslandsbanken als Wertpapierdienstleistungsunternehmen
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