Die BaFin hat am 30. September 2016 beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnigge Wertpapierhandelsbank SE zu eröffnen. Die Geschäftsleitung der Bank hatte der Aufsicht zuvor die Zahlungsunfähigkeit angezeigt.
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank SE unterliegt als Wertpapierhandelsbank im Sinne von § 1 Absatz 3d Satz 5 Kreditwesengesetz (KWG) der laufenden Aufsicht der BaFin. Sie betreut als Skontroführer Orderbücher an verschiedenen deutschen Börsen.
Gemäß § 46b Absatz 1 Satz 4 KWG kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Instituts nur von der BaFin gestellt werden.
Kommentar hinterlassen