Frage: Herr Sontowski, in einem kürzlich verhandelten Fall wurde ein 22-jähriger Mann wegen Betrugs verurteilt. Können Sie uns erläutern, wie die Betrügerbande vorgegangen ist?
Sontowski: Die Betrüger operierten aus einem Callcenter und haben gezielt ältere Menschen ins Visier genommen. Bei der sogenannten „Schockanruf“-Masche setzen die Täter die Opfer unter psychischen Druck, indem sie dramatische Geschichten erzählen – oft wird behauptet, dass ein Familienmitglied in einer Notlage sei, etwa nach einem Unfall, und dringend Geld benötigt. Ziel ist es, die Opfer so stark zu verunsichern, dass sie bereitwillig Bargeld oder Wertsachen herausgeben.
Frage: In diesem Fall hat eine ältere Frau den Betrug jedoch durchschaut. Wie ist es dazu gekommen?
Sontowski: Genau, die betroffene Frau hat die Absicht der Täter durchschaut. Statt sich einschüchtern zu lassen, verständigte sie ihren Schwiegersohn, der sofort die Polizei alarmierte. Die Ermittler sicherten das Haus und waren über den Telefonkontakt in Echtzeit informiert, als der sogenannte „Geldabholer“ – in diesem Fall der junge Mann – ankam. So konnte die Polizei seine Schritte überwachen und ihn schließlich festnehmen.
Frage: Der Verurteilte schien gut vorbereitet zu sein. Wie gelang es der Polizei, ihn zu überführen?
Sontowski: Der junge Mann wurde gezielt rekrutiert, weil er dringend Geld brauchte und nicht vorbestraft war, was ihn weniger auffällig machte. Zudem hatte er eine durchdachte Strategie: Er reiste per Zug an und nahm vor Ort ein Taxi. Dadurch minimierte er das Risiko, über GPS-Daten eines eigenen Fahrzeugs oder eines Mietwagens in weiteren Fällen nachverfolgt zu werden.
Die Polizei konnte ihn schließlich durch Videoaufnahmen von Überwachungskameras sowie durch Mobilfunkdaten und Zeugenaussagen identifizieren. Einige Tage zuvor hatte er bereits eine große Menge an Gold und Schmuck eingesammelt und an Komplizen übergeben.
Frage: Was war das Strafmaß, und warum fiel das Urteil so aus?
Sontowski: Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in vollendeter und versuchter Form. Die Strafe hätte noch höher ausfallen können, doch der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, was ihm zugutekam. Dieses Geständnis ersparte einer weiteren älteren Zeugin die belastende Aussage vor Gericht, was ebenfalls positiv berücksichtigt wurde.
Frage: Die betroffene Zeugin verlor durch den Betrug eine erhebliche Summe. Wird der Schaden ersetzt?
Sontowski: Formal gesehen, ja. Das Gericht hat angeordnet, dass der Angeklagte den Schaden wiedergutmachen muss. Allerdings bleibt es oft nur ein theoretischer Anspruch, da die Täter in solchen Fällen selten die Mittel haben, um die Beute tatsächlich zurückzuzahlen. Zudem fehlen bei vielen Wertsachen, wie Erbstücken, die Kaufbelege, was die genaue Wertermittlung erschwert. Der tatsächliche Verlust könnte also noch höher liegen.
Frage: Welche Lehren kann man aus diesem Fall ziehen?
Sontowski: Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, ältere Menschen über solche Betrugsmaschen aufzuklären. Die Täter setzen gezielt auf Angst und Schock, um Menschen in Panik zu versetzen und dadurch manipulierbar zu machen. Hier war die Polizei rechtzeitig informiert und konnte den Betrüger überführen. Jeder, der solche Anrufe erhält, sollte sofort auflegen und sich mit Familienmitgliedern oder der Polizei in Verbindung setzen. Ein gesundes Misstrauen ist hier der beste Schutz.
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