Irgendwie nervig. Die DWL – Deutsche Wertlager GmbH, Rosenheimer Straße 23, 83059 Kolbermoor gibt sozusagen über ihren Anwalt bekannt, dass das Geld weg sei und bittet während der Sanierung stillzuhalten und nichts zu veranlassen.
Den Brief des Anwalts finden sie hier.
Die Rechtslage ist eindeutig: wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, muss der Geschäftsführer Eigeninsolvenz anmelden. Frist drei Wochen.
Rechtlich geht es also nicht einfach zu schreiben: wir haben nichts mehr und bittet wartet alle ab, weil dieses nicht den Vorgaben einer insolvenzrechtlichen Prüfung entspricht. Die Gläubiger (Gold und Geld) müssen juristisch nicht schweigen, sondern aktiv zustimmen. Das müsste der Anwalt, der den Brief gesandt hat, ja wissen. Schlussendlich kommt also wieder das Amtsgericht Traunstein auf den Plan und dann ….. wie immer Vertriebshaftung und Haftung der Geschäftsführer und Hinterleute vor dem Strafgericht und Zivilgericht…..
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