Auch der zweite Befangenheitsantrag der Verteidiger des ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ist als unbegründet zurückgewiesen worden.
In dem von der vorsitzenden Richterin am Augsburger Landgericht vorgelesenen Beschluss wurde als Begründung angeführt, dass sich die Anwälte auf unwahre Behauptungen stützten. 2010 wurde Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Vorwürfe werden in dem neuen Verfahren noch einmal neu aufgearbeitet.
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