Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat einer weiteren Betroffenen im Kampf gegen negative Schufa-Einträge Hilfe leisten können.
Die Targobank hatte für die hier vertretene Mandantin einen Negativeintrag bei der Schufa lanciert. Die Mandantin hatte jedoch bereits selbst bestritten, einen Betrag von 3.995,00 EUR zu schulden. Angeblich waren die Schulden durch Einkäufe mit der Kreditkarte entstanden. Diese hatte die Mandantin jedoch niemals selbst vorgenommen. Die Kosten für den Fremdeinkauf wurden aber der Kreditkarte belastet und sollten jetzt zurückgezahlt werden. Zudem wandte die Targobank-Kundin ein, dass die Ansprüche außerdem längst verjährt seien.
Ein Anschreiben an die Targobank, welches die Rechtsanwälte fertigten, führte zu keiner Rückmeldung. Allerdings wurde das Anschreiben an die Targobank auch an die Schufa Holding AG weitergeleitet. Diese prüfte den Vorgang bei der Targobank nach und löschte den Eintrag, nachdem sich dieser höchstwahrscheinlich in der Abstimmung mit der Targobank nicht bestätigen ließ.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Der Fall war hier eigentlich sonnenklar. Die Forderung stammte aus dem Jahr 2003 und war bereits verjährt. Warum die Targobank diese dennoch in der Schufa als Negativeintrag belassen hat, ist nicht erklärbar. Die Löschung des Schufa-Negativeintrages war die logische Konsequenz.“
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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