Außergerichtlicher Erfolg im Kampf gegen Schufa Einträge durch AdvoAdvice. Bereits in kürzerer Zeit konnte ein Eintrag der Bank 11 GmbH bei der Schufa Holding AG gelöscht werden.
Kündigung eines Darlehens und Schufa Eintrag
Der betroffene Bankkunde hatte sich an AdvoAdvice gewandt, da er einen Negativeintrag der Bank 11 GmbH erhalten hatte. Diese hatte ein Darlehen am 19.10.2015 gekündigt und die Darlehenskündigung bei der Schufa als Negativmerkmal eingemeldet.
Die Forderung selbst hatte der Bankkunde nach eigenen Angaben seit dem 10.02.2016 ausgeglichen. Mit Hilfe der AdvoAdvice Rechtsanwälte wollte der Betroffene die Löschung des Negativeintrages erreichen.
In einem Anschreiben vom 24.04.2018 an die Schufa Holding AG und an die Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH wurde seitens AdvoAdvice der Einwand erhoben, dass bei Kündigung nicht über den bevorstehenden Negativeintrag bei der Schufa informiert wurde. Vielmehr war die Formulierung hier durch die Bank 11 so gewählt, dass darauf hingewiesen wurde, der Eintrag sei bereits erfolgt. Aus Sicht von AdvoAdvice ein Formfehler, der die Löschung des Eintrages notwendig machte.
Schufa löscht Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
Dieser Argumentation schloss sich nun scheinbar auch die Schufa Holding AG an und teilte mit, dass sie sich hinsichtlich der Forderung der Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH aufgrund der vorliegenden Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung der im Schufa Datenbestand vermerkten Forderung entschlossen habe.
Rechtstipp vom AdvoAdvice Experten
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Advoadvice zeigte sich erfreut von dem schnellen Erfolg und kommentiert diesen wie folgt: “Hier zeigt sich wieder einmal, dass ein kleiner und beinahe nicht bemerkbarer Formfehler bei dem gesetzlich notwendigen Warnhinweis, eine große und entscheidende Auswirkung bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Negativeintrages haben kann. Es macht daher immer Sinn, Negativeinträge, welche nach einer Vertragskündigung erfolgt sind, von einem Experten begutachten und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht überprüfen zu lassen.”
Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt Betroffene, die Negativeinträge oder schlechte Scorewerte überprüfen lassen wollen. Hierbei konnten AdvoAdvice Rechtsanwälte und ihr Experte Dr. Sven Tintemann mit seinem Team schon vielen Betroffenen behilflich sein und Negativeinträge widerrufen bzw. zur Löschung bringen.
Auch Fragen zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beantworten Dr. Tintemann und sein Team gerne und helfen weiterhin, Negativeinträge zur Löschung zu bringen sowie datenschutzkonform zu handeln.
Quelle: Dr. Tintemann
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