Was für eine gewaltige Niederlage für die mächtige Schufa: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das nicht nur für die Auskunftei, sondern auch für Banken, Energieversorger und andere Unternehmen von großer Bedeutung ist. Demnach darf der Schufa-Score, der die Bonität einer Person bewertet, nicht alleiniges Kriterium für die Vergabe von Krediten, Handyverträgen oder Online-Einkäufen sein.
In anderen Worten ausgedrückt: Der Schufa-Score darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
Auch die Kunden der Schufa sind von diesem Urteil betroffen. Unternehmen dürfen nicht mehr ausschließlich aufgrund einer automatisierten Schufa-Bewertung über Vertragsabschlüsse entscheiden.
Der Europäische Gerichtshof hat damit die Schufa entmachtet!
Diese Entscheidung betrifft nicht nur Banken, sondern auch Mobilfunkanbieter, Stromversorger und Online-Händler. In den meisten Fällen wird in diesen Entscheidungsprozessen kein menschlicher Eingriff stattfinden, und niemand aus der Branche wird über die Gründe für Ablehnungen Auskunft geben.
Der Schufa-Score wird nun als eine grundsätzlich verbotene „automatisierte Einzelfallentscheidung“ angesehen, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle bei der Kreditvergabe beimessen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
Hintergrund dieses Urteils war ein Fall aus Deutschland. In diesem Fall hatte eine Person, der ein Kredit verweigert wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm zwar seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, aber nicht die genaue Berechnungsmethode.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klären. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die rechtliche Auswirkungen auf Menschen haben, nicht ausschließlich aufgrund automatisierter Datenverarbeitung getroffen werden dürfen.
Die Richter in Luxemburg haben nun entschieden, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürfen dem Score keine maßgebliche Rolle bei der Kreditvergabe beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die mit der Datenschutzgrundverordnung im Einklang steht.
Die Schufa hat das Urteil begrüßt und betont, dass es für Klarheit darüber sorgt, wie die Schufa-Scores gemäß der DSGVO in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen verwendet werden dürfen. Sie teilte mit, dass das Feedback ihrer Kunden überwiegend darin bestehe, dass die Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores zwar wichtig seien, aber in der Regel nicht allein ausschlaggebend für den Abschluss eines Vertrags seien.
Hintergrund dieses Rechtsstreits ist der Fall einer Klägerin, der ein Bankkredit verweigert wurde.
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