Es ist der erste Tag des neuen Schuljahres im Freistaat Sachen und es ist alles nicht mehr, wie es einmal war. Das weder zur Einschulung der Kinder am Samstag noch heute in der Klasse, denn Sachsen hat aufgrund der Covid-19-Pandemie Richtlinien aufgestellt, an die sich die Kinder, aber auch Eltern und Lehrkräfte ab dem heutigen Tag halten sollen.
Am letzten Samstag zur Einschulung durften nur die Eltern als Gast teilnehmen. Opa und Oma und weitere Angehörige mussten dann vor der Schule oder aber auch zu Hause warten. Ein trauriger Tag für so manche Großeltern.
Was aber gilt ab heute in Sachen?
Eine generelle Maskenpflicht, wie zum Beispiel in NRW, gibt es in den Schulen in Sachsen nicht. Allerdings können Schulen diese in ihrem eigenen Hygienekonzept verankern, weshalb Sie sich bei der jeweiligen Schule genau über die Abstand- und Maskenregeln informieren sollten.
Ein Sprecher des sächsischen Kultusministeriums, weist aber darauf hin: „Das Tragen von einer Mund- und Nasenbedeckung außerhalb des Unterrichts wird dringend empfohlen.“ Also eine Empfehlung kein Muss.
Was aber passiert eigentlich, wenn sich ein Kind mit dem Coroanvirus ansteckt? Sollte das passieren, gilt natürlich eine besondere Vorsicht. „Diese Schüler dürfen die Schule nicht betreten und müssen notfalls digital unterrichtet werden, vorausgesetzt, diese Schüler zeigen kein allgemeines Krankheitsgefühl“, informiert das Kultusministerium.
Sollte das Kind Corona-Symptome zeigen, ist es selbstverständlich krankgeschrieben und darf nicht am Schulunterricht teilnehmen. Aber auch hier gibt es dann individuelle Lösungen, von Schule zu Schule, das die Kinder trotzdem den Unterrichtsstoff vermittelt bekommen, bis sie dann wieder am Unterricht teilnehmen können.
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