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Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von
„Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ)
im Rahmen des Programms
„Forschung an Fachhochschulen“

Vom 8. Dezember 2022

Die Richtlinie zur Förderung von „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ vom 12. April 2019 (BAnz AT 12.06.2019 B4), die zuletzt durch die Bekanntmachung von 25. Juni 2021 (BAnz AT 16.07.2021 B4) geändert worden ist, wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die bisher ab 2024 genannten Stichtage zur Einreichung der Projektskizzen (Einreichungsfristen) bis auf Weiteres ausgesetzt.

Nummer 7.2.1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

Absatz 1 wird – unter Aussetzen der bisherigen Einreichungsfristen – wie folgt neu gefasst:

„In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen der Erstberufenen (vgl. Nummer 2.1.1) bis zum

15. Juli 2023

dem Projektträger in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=FH-KOOPERATIV&b=FH_​KOOPERATIV&t=SKI

gemäß den dortigen Hinweisen und verbindlichen Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Jede FH-interne oder FH-übergreifende Kooperation muss eine/​einen (Verbund-) Koordinatorin/​Koordinator benennen. Diese/​r legt die Projektskizze vor.“

Alle übrigen Einreichungsfristen auch die für Erfahrene (vgl. Nummer 2.1.2) werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 8. Dezember 2022

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Magnus Milde

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