Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank, eine Tochtergesellschaft des Autoherstellers, vor dem Oberlandesgericht Braunschweig steht auf der Kippe. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die wegen Verbraucherdarlehensverträgen gegen die Volkswagen Bank vorgeht, sei keine „qualifizierte Einrichtung“, so das Gericht. Problematisch sei unter anderem die fehlenden Transparenz über die Mitgliederzahlen der Schutzgemeinschaft. Darüber hinaus nimmt das Gericht an, dass sich der Verein überwiegend über Vertragsstrafen und Abmahngebühren finanziere – und nicht Verbraucher über ihre Rechte aufkläre. Das bedeutet, dass die Klage aus formalen Gründen scheitern könnte. Das wäre übel.
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