Das Schutzschirmverfahren ist eine Möglichkeit für Unternehmen, ihre Insolvenz zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren im Rahmen der Insolvenzordnung, das seit 2012 in Deutschland möglich ist.
Das Schutzschirmverfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das auf Antrag des Unternehmens vom Insolvenzgericht angeordnet werden kann. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen Zeit zu geben, um eine Sanierung zu planen und umzusetzen, während es gleichzeitig vor Gläubigern geschützt ist. Dabei bleibt das Unternehmen in der Regel in der Eigenverwaltung und kann somit selbständig entscheiden, wie die Sanierung durchgeführt wird.
Im Schutzschirmverfahren muss das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen und innerhalb von drei Wochen einen Sanierungsplan vorlegen. Wenn der Plan vom Insolvenzgericht genehmigt wird, bleibt das Unternehmen unter Insolvenzschutz und kann weiterarbeiten. Dabei hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, den Sanierungsplan mit den Gläubigern zu verhandeln und zu einer Einigung zu kommen.
Das Schutzschirmverfahren ist insbesondere für Unternehmen geeignet, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind, aber noch eine realistische Chance haben, durch eine Sanierung die Insolvenz abzuwenden. Das Verfahren bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, sich vor Gläubigern zu schützen und eine Sanierung durchzuführen, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. Allerdings ist es auch mit hohen Anforderungen verbunden, insbesondere was die Erstellung des Sanierungsplans und die Einigung mit den Gläubigern betrifft.
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