Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Krankenhausverbund Linz/Remagen gemeinnützige GmbH (Magdalena-Daemen-Straße 20, 53545 Linz am Rhein) hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler am 20. März 2025 wichtige Maßnahmen im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens beschlossen.
Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer André Tillmann und Thomas Werner, hat nun eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans erhalten (§ 270d Abs. 1 InsO).
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser aus Koblenz bestellt. Lieser wird die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft in der Rolle des Sachwalters überwachen und begleiten.
Trotz der Insolvenzlage bleibt die Krankenhausverbund Linz/Remagen gemeinnützige GmbH zunächst unter eigener Verwaltung handlungsfähig, steht dabei jedoch unter der Aufsicht des Sachwalters (§ 270d Abs. 2 InsO). Die Geschäftsführung ist weiterhin berechtigt, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und Verfügungen vorzunehmen.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Hintergrund: Das Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist ein besonderes Sanierungsverfahren, das es dem Schuldner ermöglicht, sich unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters eigenständig zu sanieren und einen Insolvenzplan auszuarbeiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann von der Antragstellerin und von Gläubigern sofortige Beschwerde eingelegt werden, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts angezweifelt wird. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung.
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