Geführt wird der Verein von Dr. G. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hat nun ein Verfahren gegen den Verein und dessen Vorstand Dr. G, vor dem LG Wiesbaden geführt. Die Sache dürfte zu einem bundesweiten Skandal werden. Rund 3.200 hilfesuchende Timesharer (Inhaber von Ferienwohnrechten) dürften in den letzten 10 Jahren betroffen sein, die durch die Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V. sowie deren Vorstand Herrn Dr. G. „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ (so der Wortlaut der Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden – das Urteil ist rechtskräftig) wurden. Diese hatten 600,00 € pro Fall, insgesamt also rund 2 Mio. € als „Provision“ hinter dem Rücken der eigenen Mitglieder von einer auf Teneriffa residierenden Timesharing-Firma eingesteckt, sich aber nach außen als „ehrenamtliche Helfer“ geriert. Der tatsächliche Schaden für die betroffenen Timesharer liegt voraussichtlich sogar bei rund 3.860,00 € pro Fall, somit insgesamt bei rund 12 Mio. €. Herr Dr. G. schaffte es in den vergangenen Jahren, als vermeintlicher Verbraucherschützer für die Timesharing-Geschädigten u.a. in das TV Magazin Stern TV mit Günter Jauch, aber wohl auch in den Bundestagsausschuss für Touristik.
Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.Vpressemitteilung
- bundesweiter Skandal doht nach Urteil LG Wiesabden geegn Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V
- Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V
- Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V Kanzlei Wirth Rechtsanwälte
- Schutzvereinigung für Time-Sharing Ferienwohnrechtsinhaber in Europa e.V.
- ursprünglich mit Sitz in Wiesbaden.
Kommentar hinterlassen