Schwarmfinanzierungen sind Kreditplattformen, um Investitionen in Unternehmen alternativ zu finanzieren. In den letzten Jahren war das ein Feld von Privatkonsumenten, denen in Deutschland seit 2010 alternativ staatlich initiierte Mikrofinanzierungen zur Verfügung stehen. Beide Finanzierungsformen haben überdurchschnittliches Wachstum. Das Internet ist dabei wirkungsvoller Begleiter. Dritte Form ist das Peer-to-Peer Lending, dessen Umfang in Kontinentaleuropa (d. h. ohne GB) Euro 1 Milliarde überschreiten wird. Dabei ist Frankreich vor Deutschland führend. GB spielt mit dem mehr als vierfachen Volumen in einer anderen Liga.
Die Abwicklung erfolgt über Online-Plattformen, über die auch der Zinssatz vorgeschlagen wird. Geldgeber erzielen über dem Markt liegende Renditen – bei allerdings höherem Ausfallrisiko. Für Kreditnehmer ist der zu entrichtende Zinssatz niedriger als bei herkömmlichen Bankkrediten. Die Zinssätze der o. b. Mikrofinanzierungen liegen oft beim Vielfachen. Gemeinsam haben alle unter dem Oberbegriff „Schwarmfinanzierung“, dass diese Kreditnehmer keine Bankkredite konventioneller Art erhalten könnten. Die Schufa ist als Referenz nicht einbezogen.
Eine Weiterführung ist als Crowdfunding für Start-ups bekannt. Der Unterschied: Eigenkapital wird mit unternehmerischen Risiken platziert. Kapital wird mit unternehmerischer Vorgabe gesammelt. Zeichnungsbeginn und -ende werden mit Uhrzeit sowie Mindest- und Höchstbetrag vorher festgelegt. Unterschreitungen der Zielbeträge führen zur Auflösung der Treuhandkonten und vollständiger Rückerstattung der angesammelten Beträge an die Investoren. KPMG hat seit 2015 ein jährliches Gesamtvolumen von mehr als einer Milliarde Euro aufgezeigt. Auch hier zeigt GB das Vierfache des Volumens in Kontinentaleuropa.
Die Bundesländer kennen verschiedene Förderungen. Baden-Württemberg setzt bei kleinen Start-ups auf die Hilfe der neuen Finanzierungsformen. Gemeinsam mit der Landesförderbank L-Bank startete das Wirtschaftsministerium eine Online-Plattform, auf der die Gründer ihre Ideen nach dem Muster der Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) vorstellen können.
Die CDU-Politikerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU, Stuttgart) erläuterte das Crowdfunding als Finanzierung mittels kleiner Beträge, die von vielen Unterstützern eingezahlt werden. Sie erhalten das fertige Produkt (hoffentlich) als Gegenleistung. Bei dieser offiziellen Unterstützung wird die Auswahl der Projekte von Beratern der L-Bank und dem Ministerium gesteuert.
Das ist für den Anleger keine Garantie für die Solvenz. Die psychologische Unterstützung führt zu Leichtsinnigkeit der Anleger – denn überprüft und analysiert werden muss jede Anlage trotzdem. Negative Überraschungen sind nie ausgeschlossen.
Ist die Hälfte des notwendigen Kapitals mit Hilfe der Schwarmfinanzierung eingesammelt, erhalten die Gründer ein Darlehen von bis zu 10.000 Euro von der L-Bank. Frau Hoffmeister-Kraut wies darauf hin, dass Startups mit einem Kapitalbedarf von weniger als 25.000 Euro es bei Banken schwerer haben, an Geld zu kommen. „Es gibt ein Marktversagen.“
Die Gründungsförderung greift bisher schlecht. Alternativ könne nach einer Beratung ein Direktdarlehen der L-Bank in Höhe von maximal 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs beantragt werden. Bei der Variante beläuft sich der Kredit auf maximal 12.500 Euro. Sie soll vor allem Ideen abdecken, die nicht zum Crowdfunding geeignet sind – wie unternehmensnahe Entwicklung oder Beratung. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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