Die BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503 zur Konsultation gestellt. Mit der geplanten Verordnung will die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wesentliche Aspekte der von § 32f WpHG vorgesehenen Prüfungsverfahren näher ausgestalten.
Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 19. November 2021 per E–Mail an Konsultation-19-21@bafin.de – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2021 (WA 11-FR 4400-2021/0007)“ – entgegen.
Kommentar hinterlassen