Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines „Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek
Allgemeines

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Frage: Herr Blazek, Schwarzarbeit am Bau ist ein weitverbreitetes Problem. Doch ab wann spricht man eigentlich von Schwarzarbeit?

Daniel Blazek: Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Erwerbstätigkeit unter Umgehung geltender sozialversicherungsrechtlicher, steuerrechtlicher oder gewerberechtlicher Vorschriften ausgeübt wird. Im Baugewerbe sehen wir das häufig in Form von nicht angemeldeten Arbeitskräften, fehlenden Rechnungen oder der Umgehung von Lohn- und Umsatzsteuerpflichten.

Frage: Bedeutet das, dass Schwarzarbeit automatisch auch Steuerhinterziehung ist?

Blazek: In den meisten Fällen ja. Sobald ein Einkommen nicht beim Finanzamt angegeben wird oder keine Umsatzsteuer abgeführt wird, liegt eine Steuerhinterziehung vor. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 370 der Abgabenordnung und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Frage: Welche steuerlichen Aspekte sind dabei besonders relevant?

Blazek: Es gibt zwei Hauptsteuerarten, die bei Schwarzarbeit betroffen sind:

  1. Einkommensteuer: Wer Schwarzarbeit leistet, deklariert sein Einkommen in der Regel nicht – das ist eine klassische Steuerhinterziehung.

  2. Umsatzsteuer: Bauleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Wird eine Leistung „schwarz“ erbracht, wird die Umsatzsteuer oft nicht abgeführt – das ist ebenfalls eine Steuerhinterziehung.

Frage: Welche Strafen drohen denn konkret für Steuerhinterziehung bei Schwarzarbeit?

Blazek: Das kommt auf die Höhe der hinterzogenen Steuern an. Nach § 370 der Abgabenordnung reicht die Spanne von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen.

  • Bei kleineren Beträgen gibt es oft Geldstrafen, deren Höhe sich nach Einkommen und Schadenssumme richtet.

  • Bei schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

  • Bei besonders schweren Fällen – etwa gewerbsmäßiger oder organisierter Schwarzarbeit – sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Frage: Neben Steuerhinterziehung spielt ja auch der Sozialversicherungsbetrug eine Rolle. Was bedeutet das konkret?

Blazek: Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, sparen nicht nur Steuern, sondern umgehen auch Sozialabgaben wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Das ist nach § 266a StGB strafbar und kann ebenfalls mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Frage: Also können auch Auftraggeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, strafrechtlich belangt werden?

Blazek: Absolut! Wer bewusst einen Schwarzarbeiter engagiert, kann wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug bestraft werden. Besonders riskant wird es, wenn Rechnungen absichtlich nicht verlangt oder Barzahlungen genutzt werden, um eine steuerliche Erfassung zu umgehen.

Frage: Wie kann man sich vor diesen rechtlichen Risiken schützen?

Blazek: Der wichtigste Schritt ist, Bauarbeiten und Handwerksleistungen ordnungsgemäß zu beauftragen und abzurechnen. Das bedeutet:

  • Rechnungen ausstellen und verlangen – mit klarer Leistungsbeschreibung und ausgewiesener Steuer.

  • Steuerlich korrekt melden – alle Einnahmen gehören in die Steuererklärung.

  • Sozialversicherungspflicht beachten – alle Arbeitsverhältnisse müssen korrekt angemeldet werden.

Frage: Was raten Sie Menschen, die bereits in Schwarzarbeit involviert sind?

Blazek: Hier kann eine Selbstanzeige helfen. Wer seine steuerlichen Vergehen aktiv beim Finanzamt offenlegt und die hinterzogenen Beträge nachzahlt, kann unter bestimmten Umständen einer Strafe entgehen. Allerdings ist das nur möglich, solange das Finanzamt die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt hat. Wer unsicher ist, sollte dringend juristischen Rat einholen.

Frage: Abschließend: Was ist Ihr wichtigster Rat für Bauherren und Handwerker?

Blazek: Schwarzarbeit mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, aber die Risiken sind enorm. Neben hohen Strafen drohen Steuernachzahlungen und Zinsen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine faulen Kompromisse eingehen.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek!

Blazek: Sehr gern!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung für LNG-Terminal in Stade

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines landgebundenen Flüssigerdgas-Terminals (LNG) in...

Allgemeines

Die Russland-Romantik made in Sachsen – oder: „Von Pipeline-Träumen und Putin-Parfüm“

Man muss Michael Kretschmer lassen: Wenn Nostalgie olympisch wäre, hätte er die...

Allgemeines

Hat Deutschland wirklich nur ein Cannabisproblem? Oder vielleicht eher ein Bürokratie-High?

Seit einem Jahr darf in Deutschland legal gekifft werden – zumindest so...

Allgemeines

Verhaftung einer Doktorandin sorgt für Empörung: Der Fall Rumeysa Ozturk

Die Verhaftung der türkischen Doktorandin Rumeysa Ozturk an der Tufts University (Massachusetts)...