Schwarzarbeit hat zwei Ludwigshafener Unternehmer hinter Gitter gebracht. Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte die 40- und 41-jährigen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von 33 und 22 Monaten und Geldstrafen. Weil beide eine „ungünstige Sozialprognose“ aufwiesen sowie zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz hatten, wurden die Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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