Im Schweigegeldprozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat sein Anwaltsteam einen Antrag auf Verlegung des Verfahrens an ein Bundesgericht gestellt. Das Team berief sich dabei auf das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die Teilimmunität von Präsidenten betonte, und forderte, dass das Bundesgericht in Manhattan die Zuständigkeit übernimmt.
Die Anwälte argumentierten weiter, dass der laufende Prozess die verfassungsmäßigen Rechte des republikanischen Präsidentschaftskandidaten beeinträchtige, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Wahl im November. Sie warnten, dass das Verfahren Trump „irreparablen Schaden“ zufügen würde, was seine Chancen auf einen fairen Wahlkampf gefährde.
Fordern eines fairen Verfahrens
Die Verlegung an ein Bundesgericht solle Trump „ein faires und unvoreingenommenes Verfahren ermöglichen“, so die Anwälte Todd Blanche und Emil Bove. Sie betonten, dass ein Bundesgericht ein neutraleres Umfeld bieten könne, das frei von möglichen lokalen Vorurteilen sei, und in dem Trump Wiedergutmachung für die vermeintlichen Verfassungsverletzungen verlangen könne.
Trump war am 30. Mai von einer New Yorker Jury in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Die Anklagepunkte betreffen die Fälschung von Geschäftsdokumenten im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung an die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels, die vor der Präsidentschaftswahl 2016 getätigt wurde, um einen Skandal zu verhindern.
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