Wer Bankkundendaten an Dritte – etwa ausländische Steuerbehörden – verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden.
Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können. Die Wirtschaftskommission des Schweizer Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative der Schweizer FDP mit diesen Forderungen mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommission will für solche Datenverkäufe im Bankengesetz den Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung schaffen. Dieser soll nicht nur als Vergehen, sondern als Verbrechen ausgestaltet sein, so dass für solche Delikte Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren ausgesprochen werden können.
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