Mit Jahreswechsel gelten in der Schweiz noch strengere Regeln fürs Heiraten von Zugewanderten: Wer kein Bleiberecht vorweisen kann, darf keine Ehe mehr eingehen.
Schon bisher unterlagen Immigrantinnen aus Nicht-EWR-Staaten dem Generalverdacht, eine Scheinehe zu schließen. In Zukunft werden nur jene heiraten dürfen, die über gültige Aufenthaltspapiere verfügen. Kann jemand nicht beweisen, dass er oder sie sich legal in der Schweiz aufhält, muss das Standesamt die Trauung verweigern – und die Identität des oder der Betroffenen der zuständigen Einwanderungsbehörde melden. Außerdem erhalten StandesbeamtInnen Zugang zum Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS), können sich also über alle Einwanderungs-Details der ehewilligen Person informieren.
Hallo,dass die Schweiz ein Sonderfall ist was die Zuwanderung betrifft,war mir schon bekannt.Ich fand es eigentlich immer O.K.Ich kann mich erinnern,dass in der ehemaligen DDR auch keine direkte Zuwanderung gestattet war.Nur wer einen Arbeitsvertrag hatte,durfte bleiben.Familiengründung war so gut wie unmöglich,mit einigen Ausnahmen.Alles hat seine Vor-und Nachteile.Ich bin der Meinung,dass es sich etwas sehr streng anhört,was beschlossen wurde,aber es wird garantiert einen Hintergrund dafür geben.Deshalb die Schweiz als
RECHTS zu betiteln,ist nicht gerechtfertigt.Ich persönlich kann die Armut der Menschen gut verstehen.Diese Menschen aus Nicht-EU-Ländern suchen einen Ausweg,um Ihre Misere zu lindern.Das ist alles sehr verständlich,aber irgendwo MUSS eine Grenze sein.Falls nicht,gäbe es zukünftig weitere Schwierigkeiten,die nicht kalkulierbar wären.Das kann auf alle Staaten zutreffen,nicht nur für die Schweiz. Dort hat man sich für diese Variante
entschieden und sollte akzeptiert werden.