Der Ex-Banker Rudolf Elmer, der am Mittwochabend kurz nach seiner Verurteilung in Zürich wieder festgenommen wurde, muss am heutigen Donnerstag zu seiner ersten Vernehmung erscheinen.
Aufgrund dieser wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Untersuchungshaft beantragen will.
Die Staatsanwaltschaft hat bis Freitagabend Zeit, die Untersuchungshaft zu beantragen. Ob Elmer tatsächlich wieder inhaftiert wird, entscheidet dann der Haftrichter.
Man prüfe momentan, ob man ein erneutes Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses einleiten wolle, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Entschieden sei aber noch nichts. Wie die Verteidigung des Ex-Bankers auf Anfrage sagte, führte die Polizei kurz nach der Festnahme am Mittwoch eine Hausdurchsuchung durch.
Auslöser für die Verhaftung war die Übergabe von Daten-CDs in London vom Montag. Elmer überreichte Wikileaks-Gründer Julian Assange medienwirksam zwei CDs, auf denen Angaben von mutmasslichen Steuersündern gespeichert sein sollen. Der Staatsanwalt ist überzeugt davon, dass diese Veröffentlichung in der Schweiz verfolgt werden kann – auch wenn die Übergabe in London passierte. Wegen der internationalen Sachverhalte rechnet Pellegrini aber damit, dass es eine längere Geschichte werden könnte – sofern es überhaupt zu einem weiteren Verfahren kommt. Die Staatsanwältin bezeichnete die Aktion mit Julian Assange während des Prozesses vom Mittwoch als «Missachtung des Gerichtes».
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