Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Justiz Schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft Regensburg
Justiz

Schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft Regensburg

Teilen

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat heute der Klage eines Regensburger Bauunternehmers stattgegeben, die sich gegen die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg in einem Strafverfahren insbesondere wegen auffälliger Parteispenden richtete.

Die Staatsanwaltschaft gab am 27. Juli 2017 durch Pressemitteilung und mündliche Presseinformation bekannt, dass sie in dem Fall Anklage erhoben habe.

Den Verteidigern des Klägers hatte sie etwa zwei Stunden vor Veröffentlichung der Pressemitteilung einen Teil der Anklageschrift zur Kenntnis übersandt.

Das Gericht stellte mit seinem Urteil fest, dass die Staatsanwaltschaft zur Veröffentlichung der Pressemitteilung am 27. Juli 2017 und zur mündlichen Presseinformation am selben Tag nicht berechtigt gewesen sei.

Es hat zwar die Pressearbeit nicht inhaltlich beanstandet, sah aber den Kläger durch die Art und Weise des Vorgehens in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt.

Nach Auffassung des Gerichts muss die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten nach Erhebung der Anklage ausreichend Gelegenheit zur Vorbereitung auf mögliche Presseanfragen geben, bevor sie die Medien über die Anklage informiert.

Der von der Staatsanwaltschaft eingeräumte Zeitraum von circa zwei Stunden habe hierfür im konkreten Fall nicht ausgereicht.Die Anklageschrift sei relativ umfangreich gewesen und die Verteidiger hätten ausreichend Zeit erhalten müssen, um sie durchsehen und zumindest teilweise prüfen zu können.

Außerdem habe den Verteidigern nicht die gesamte Anklageschrift, sondern nur der sogenannte Anklagesatz ohne Angabe der Beweismittel zur Verfügung gestanden.

Für eine fundierte Stellungnahme gegenüber der Presse hätte ihnen die Staatsanwaltschaft nach Ansicht der Kammer aber auch den Teil der Anklageschrift übermitteln müssen, in dem sie erläuterte, auf welche Beweismittel sie die erhobene Anklage stützte.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...