Da kommen schwere zeiten auf die Bewertungsportale im Internet zu, denn hier wird man zukünftig Jursiten beschäftigen müssen um eine zu erwartende Flut von Fällen die sich bei den Portalen beschweren, dann bearbeiten zu können. Möglich, das so manches Bewertungsportal dann seinen Betrieb im Internet einstellt, da die Kosten zu hoch sind. Der BGH hat dazu ein wegweisendes Urteil veröffentlicht:Auch das höchste deutsche Zivilgericht hat das Problem gesehen und schützt die Opfer schlechter Bewertungen jetzt durch zusätzliche Prüfpflichten für die Portalbetreiber (BGH Az: VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016). In dem konkreten Fall hatte ein Arzt gegen eine schlechte Bewertung auf dem Portal Jameda geklagt und von dem Portal Unterlassung gefordert. In der derzeit bekannten Pressemitteilung der BGH-Richter heißt es u.a.: „Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich.
Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder unter Pseudonym abzugeben, verstärkt. Zudem erschweren es derart verdeckt abgegebene Bewertungen dem betroffenen Arzt, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben.“
Jetzt wird das Berufungsgericht den Fall erneut verhandeln. Der Aussage, dass der Kampf gegen schlechte Bewertungen wenig aussichtsreich ist, hat der BGH damit eine Absage erteilt. Bei Kunden, die nur mal eben ihrem Ärger freien Lauf lassen und schreiben, was ihnen gerade in den Sinn kommt, ist die Wahrscheinlichkeit, erfolgreich gegen eine Bewertung vorgehen zu können, jedoch ziemlich hoch. In der Sache werden die Portalbetreiber nun genau prüfen müssen. Sie können haften, wenn sie zumutbare Prüfungspflichten verletzt haben. Ansprüche können dann nicht mehr nur gegen die (anonymen) Bewerter, sondern auch gegen das Portal durchgesetzt werden.
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