Die renommierte Schweizer Privatbank Mirabaud & Cie SA gerät ins Visier der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. In einem aufsehenerregenden Enforcementverfahren deckte die Behörde gravierende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung und schwere Verstöße gegen das Finanzmarktrecht auf.
Im Zentrum der Untersuchung stand eine komplexe Kundenstruktur, die mutmaßlich mit einem verstorbenen, der Steuerhinterziehung beschuldigten Geschäftsmann in Verbindung stand. Die Bank verwaltete in diesem Zusammenhang Vermögen von bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar – zeitweise fast ein Zehntel ihres gesamten verwalteten Vermögens.
Die FINMA kritisierte scharf, dass Mirabaud die wirtschaftlichen Hintergründe von Kundenbeziehungen und Transaktionen unzureichend überprüft und dokumentiert habe. Besonders brisant: Trotz konkreter Warnhinweise seit 2018 reagierte die Bank nicht angemessen auf die erhöhten Geldwäschereirisiken, insbesondere im Kontext qualifizierter Steuervergehen.
Als Konsequenz verhängte die FINMA harte Sanktionen:
- Verbot der Aufnahme neuer Kunden mit erhöhten Geldwäschereirisiken bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands
- Einziehung von 12,7 Millionen Franken unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinns
- Eröffnung von drei Verfahren gegen natürliche Personen
Zudem muss Mirabaud umfassende Maßnahmen ergreifen, darunter:
- Anpassung des Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung
- Ausbau des internen Kontrollsystems
- Erneuerung und Stärkung der Corporate Governance
- Risikoorientierte Überprüfung aller Kundenbeziehungen
- Durchleuchtung relevanter Transaktionen mit erhöhten Risiken von 2018 bis 2022
- Schaffung neuer Anreize im Vergütungssystem für angemessenen Risikoungang
Die Bank hat bereits während des Verfahrens kooperiert und erste Schritte zur Behebung der Mängel eingeleitet. Die FINMA wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen eng überwachen und hat dafür einen Prüfbeauftragten eingesetzt.
Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit robuster Compliance-Systeme im Bankensektor und zeigt die Entschlossenheit der Schweizer Aufsichtsbehörden, gegen Verstöße im Bereich der Geldwäschereibekämpfung vorzugehen.
Kommentar hinterlassen