Verbraucherschutzinformationen

Schwierig für Verbraucher

stevepb (CC0), Pixabay
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Verbraucher:innen haben Schwierigkeiten, betrügerische Phishing-Mails von echten E-Mails ihrer Bank zu unterscheiden. Dies zeigt eine repräsentative Online-Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Betrüger:innen nutzen diese Verwirrung, um Zugriff auf Bankkonten zu erlangen, was oft erhebliche finanzielle Schäden zur Folge hat. Viele Betroffene bleiben auf den Kosten sitzen.

„Die Methoden von Cyberkriminellen werden immer raffinierter. Es ist für Verbraucher:innen fast unmöglich zu erkennen, ob eine E-Mail wirklich von ihrer Bank stammt oder ein betrügerisches Schreiben ist“, erklärt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Banken und Zahlungsdienstleister dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Schäden durch Cyberangriffe einseitig auf die Verbraucher:innen abwälzen.“

Betrug im digitalen Zahlungsverkehr schwer erkennbar

In der Befragung des vzbv wurden Teilnehmer:innen mit echten und gefälschten E-Mails konfrontiert. Die Ergebnisse zeigten, dass viele Befragte Schwierigkeiten hatten, die betrügerischen Nachrichten zu identifizieren:

57 Prozent äußerten bei betrügerischen Angriffen einen Betrugsverdacht, aber 38 Prozent hatten auch Zweifel bei echten Bank-E-Mails.
24 Prozent waren sich der betrügerischen Absichten sicher und lehnten das Anliegen ab. Bei echten E-Mails weigerten sich jedoch 19 Prozent, darauf einzugehen.
Warnmeldungen, wie sie von Anbietern bei unbefugten TAN-Verfahren verschickt werden, waren oft schlecht gestaltet und erfüllten ihren Zweck nicht. Nur 16 Prozent der Betroffenen erkannten nach Erhalt der Warnmeldung den Betrug.
43 Prozent derjenigen, die auf den Betrug hereingefallen waren, würden ihr digitales Leben erheblich einschränken, z.B. kein Online-Banking mehr nutzen.

Schutz der Bankkonten vor Cyberkriminalität

Die Zweite Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) soll Verbraucher:innen vor Betrug schützen und sieht vor, dass Banken Schäden unverzüglich erstatten müssen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass sich Banken dieser Verpflichtung entziehen. Eine Untersuchung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ergab, dass Verbraucher:innen bei 79 Prozent der betrügerischen Überweisungen die Kosten selbst tragen müssen.

„Banken werfen ihren Kund:innen häufig vor, bei betrügerischen Nachrichten grob fahrlässig gehandelt zu haben“, so Pop. „Unsere Befragungsergebnisse zeigen jedoch, dass Verbraucher:innen die betrügerischen Absichten nicht zuverlässig von echten Bank-E-Mails unterscheiden können.“

Forderungen des vzbv

Der vzbv fordert, dass Zahlungsdienstleister berechtigte Ansprüche nicht länger pauschal mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit abweisen können und dass Verbraucher:innen die Schäden durch betrügerische Zahlungen erstattet werden. „Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse sicher sind“, betont Pop.

Hintergrund

Der Betrug im Zahlungsverkehr nimmt seit Jahren zu, und die Konten von Verbraucher:innen geraten zunehmend ins Visier von Betrüger:innen. Phishing-Mails, gefälschte Anrufe und Nachrichten über verschiedene Kommunikationskanäle haben alle das gleiche Ziel: das Geld der Verbraucher:innen. Trotz verbraucherfreundlicher Regelungen zur Haftung in Betrugsfällen zeigt die Praxis, dass Betroffene oft auf den Schäden sitzen bleiben.

Derzeit diskutieren europäische Regierungen, wie die Haftung für betrügerische Zahlungen künftig geregelt werden soll. Dabei wird erwogen, grobe Fahrlässigkeit genauer zu definieren, beispielsweise wenn Verbraucher:innen Warnungen ignoriert haben. Die Ergebnisse der vzbv-Untersuchung zeigen jedoch, dass solche Regelungen an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen und Innovationen im europäischen Zahlungsverkehr hemmen könnten.

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