Ja, denn nun fällt eine vernünftige Argumentation noch schwer, warum man den Vermittler nicht verklagen soll, so ein „noch Mitglied der IG Lombard“. Das die IG Lombard sich in der Vergangenheit für die Anleger eingesetzt hat erkennen auch wir ganz klar an, vor allem nachdem wir die Beteiligten persönlich kennengelernt haben. Trotzdem, wenn Vertrieb eine IG gründet ist immer mit einem „Geschmäckle“ vebunden. Ohne die Unterstützung der IG, auch das klar gesagt, hätten wir nicht in so kurzer Zeit über 2.000 Unterschriften unter unsere Petition bekommen. Nun fragen sich aber auch viele Mitglieder der IG „was kann die IG noch für mich tun?“.
Mit der glasklaren Wahrheit der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft haben sich die Vorraussetzungen doch völlig verändert, denn bei der Gesellschaft wird kaum noch Geld zu holen sein, da bleibt doch nur die Vermögensschadenhaftpflicht des Vermittlers, wenn man ihm eine Falschberatung nachweisen kann. Richtig, aber genau diese muss man ihm ja erst Mal nachweisen. Natürlich, und auch das wird jetzt eine Folge sein, wird die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bereits ausgeschüttete Geldbeträge an die Anleger zurückfordern, dürfte dabei keine schlechten Chancen haben dies auch vor Gerichth durchsetzen zu können. Jetzt, so eine Rechtsanwältin aus dem Bank und Kapitalmarktrecht auf Nachfrage unserer Redaktion, muss der Anleger jegliche Option, um seinen Schaden zu begrenzen, natürlich dringend prüfen, dann entscheiden was er tut. Es ist leider ein Vorgang wo die die es verursacht haben „lächelnd Zuschauen“ und die Geschädigten die nichts Unrechtes getan haben die Opfer sind, so ein User in einer Mail an uns. Dem ist nichts hinzuzufügen meinen wir in der Redaktion.
Unter einer glasklaren Wahrheit verstehe ich was anderes!