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Schwindel und MLM-Vertrieb, wer haftet eigentlich?

benoithamann / Pixabay
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Nehmen wir einmal an, ein Produkt – zum Beispiel Gold in unterschiedlichsten Formen und Funktionen oder eine Kryptowährung – wird im Multi-Level-Marketing vertrieben. Und nun stellt sich heraus, dass mit diesem Produkt etwas faul ist. Vielleicht ist es gar nicht da.

Oder mit dem Geld der Investoren werden andere Sachen gemacht, als man vorgibt. Die Investoren wurden also betrogen.

Normalerweise gehen die Investoren dann auf den Vertrieb los und nehmen ihn auf Schadensersatz in Anspruch. Geht das bei einer MLM-Struktur eigentlich auch? Genau das haben wir den Vertriebsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte) gefragt.

„Das ist nicht so einfach wie üblich“, sagt er am Telefon. „Die Besonderheit liegt darin, dass im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb beim MLM Kunden angehalten werden, als Vertriebspartner selbst wieder Kunden anzuwerben“.

Es gebe also nicht wie bei dem Vertrieb sonstiger Direktinvestments oder Vermögensanlagen oder Investmentvermögen eine relativ kleine Vertriebsgruppe, die einer relativ großen Anlegergruppe gegenüber steht, die aus Sicht des Verbraucherschutzes dem Vertrieb strukturell unterlegen ist. „Im Grunde beschränkt sich diese informationelle oder strukturelle Überlegenheit auf eine Ebene, nämlich die es Neukunden, der aber später auch zum Vertrieb wird“. Nur in dieser Ebene sind die üblichen Schadensersatzansprüche prinzipiell denkbar.

Etwas anderes gelte, soweit Strukturspitzen vielleicht über Spezialwissen verfügen, welches die unteren Ebenen nicht kennen und welches im Fall der unterlassenen Aufklärung der Struktur je kausal für Investitionsentscheidungen der Downline war.

Dann wären Ansprüche gegen die Strukturspitze denkbar. Was wiederum etwaiges pflichtwidriges Verhalten des Managements anbelangt, sei dies generell nicht aufklärungsbedürftig, stelle also per se schon keinen Ansatzpunkt für etwaigen Schadensersatz gegen der Vertrieb dar. Adressat wäre dann das Management selbst.

Das ganze Thema bleibt also spannend. Hier muss sich erst noch eine breitere Rechtsprechung zur Haftung des MLM-Vertriebs etablieren.

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