Scope SE & Co. KGaA Berlin
Bezugsangebot an die Aktionäre der Scope SE & Co. KGaA,
Berlin ISIN DE000A1X3SF1, künftig DE000A2DA422
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Scope SE & Co. KGaA, Berlin und stellt kein öffentliches Angebot an Aktien dar.
Die Hauptversammlung der Scope Corporation AG hat am 27. Oktober 2016 die Umwandlung der Gesellschaft in die Scope SE & Co. KGaA und, aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Umwandlung der Gesellschaft im Handelsregister, die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um den Betrag von bis zu EUR 200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000 auf den Namen lautenden Stückaktien („neue Aktien“) beschlossen.
Die Eintragung der Umwandlung der Gesellschaft im Handelsregister ist am 29. November 2016 erfolgt.
Die Scope Management SE hat als persönlich haftende Gesellschafterin der Scope SE & Co. KGaA ihre Zustimmung zu der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung erteilt.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag für jede neue Stückaktie beträgt EUR 150,00. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird diesen gewährt.
Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären, ihren Anteilen an dem bisherigen Grundkapital entsprechend, im Verhältnis 1:3,15 angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf neue Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit bis zum 15. Dezember 2016, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Gesellschaft unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke für die Zeichnungsscheine auszuüben. Vordrucke für die Zeichnungsscheine sind während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft erhältlich und können auch per Post, Telefax und E-Mail unter der Anschrift
Scope SE & Co. KGaA |
angefordert werden.
Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 150,00 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 30. Dezember 2016, auf das folgende Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft gezahlt wird:
|
Die Einzahlung hat endgültig zur freien Verfügung des Vorstands zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang.
Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Die Aktien können Dritten durch die Gesellschaft im Wege von Privatplatzierungen angeboten werden.
Der Beschluss über die Durchführung der Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 27. April 2017 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet ist.
Für diese Barkapitalerhöhung macht die Gesellschaft bezüglich einer Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes von den Ausnahmeregelungen gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz Gebrauch.
Berlin im November 2016
Scope SE & Co. KGaA
Die Geschäftsleitung
Kommentar hinterlassen