Ja, natürlich kann man Presseanfragen beantworten, ohne dass man diese dann auch vollumfänglich beantwortet. Ein gutes Beispiel dafür ist die SDG Investments GmbH aus Frankfurt am Main. Uns war bekanntgeworden, dass das Unternehmen möglicherweise in einer Geschäftsbeziehung zur Deutschen Lichtmiete stehen könnte.
Zurückgeschrieben hat uns Herr Ackermann dann:
Sehr geehrter Herr Bremer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu den augenblicklichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete. Auch wir haben davon nur aus der Presse erfahren, und können als Außenstehende dazu grundsätzlich keine Stellungnahmen abgeben.
Zitat Ende
Nur nach der Pressemeldung haben wir zumindest gar nicht gefragt, wir haben gefragt:
Gibt es eine Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und der Deutschen Lichtmiete Oldenburg bzw. einer deren Gesellschaften?
Wenn ja, seit wann und ging es dabei um Investitionen?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden Ihrerseits dort Investitionen vermittelt bzw. getätigt?
Ist Ihne die aktuelle Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu dem Thema bekannt?
Zitat Ende
Alle anderen Fragen hat man dann nicht beantwortet. Sehr ungewöhnlich für ein Unternehmen, welches doch eigentlich transparent sein sollte. Wir fragen uns natürlich in der Redaktion von diebewertung.de, gab es eine Due Dilligence Prüfung, bevor man dann mögliche Kunden zu einem Investment in die Deutsche Lichtmiete beraten hat?
Nun, ich gehe davon aus, dass die Kunden des Unternehmens SDG Investments GmbH ganz andere Fragen stellen werden an das Unternehmen, möglicherweise aber auch die Frage nach der Beratungshaftung, wenn Kunden Geld verlieren sollten.
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