SDK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfehlenswert?
Wir sagen nein, aber machen sie sich bitte ihr eigenes Bild, zum Beispiel anhand des Artikels im Stern.
Um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen benötigt man k e i n e n Anlegerschutzverein. Rufen sie einfach ihre nächste Anwaltskammer an und erkundigen sich dort nach einem für ihren Fall geeigneten Anwalt. Da müssen sie auch kein Vereinsmitglied werden,wetten?
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/kursmanipulation-im-grossen-stil-tatort-boerse-1607779.html
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