Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Februar 2022 gegenüber der SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet. Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 6c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Abs. 1 KWG.
Der Bescheid ist seit dem 21. März 2022 bestandskräftig.
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