Auch hier wieder eine Abmahnung die wir nicht nachvollziehen können, aber auch das werden wir jetzt wohl erneut vor Gericht klären müssen, und möglicherweise auch können.
Eigentlich hatten wir das Thema „auf Seite gelegt“, denn nach Abschluss des ersten Prozesses, gab es bis jetzt keinen neuen Berichterstattungsanlass. Die nun merkwürdige Abmahnung der Münchner Anwaltskanzlei ist aber für uns nun auch ein Anlass einmal auf einen drastischen Widerspruch hinzuweisen. Den wollen wir darstellen, die Bewertung aber überlassen wir unseren Lesern.
In unserem letzten Bericht zum Unternehmen Seccrest hatten wir einen Screenshot beigefügt der etwas über den aktuellen Stand der Softwareentwicklung aussagt, zumindest war das unser Verständnis der Aussage auf der Internetseite von Seccrest.
Schaut man sich die aktuelle Aussage von Seccrest an, dann finden wir hier eine völlig andere Aussage, zumindest unserer Interpretation nach, aber bewerten SIE das selber.
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