Anders als die 8. Kammer des Landgerichtes Leipzig in einem vergleichbaren Vorgang. In München hält man sehr viel von juristischer Korrektheit und von Waffengleichheit für beide Parteien.
Zu 70% haben wir den Prozess nun für uns entschieden. Schön, wenn unsere Recherchen stimmen und dann vom Gericht auch noch bestätigt werden. Es gibt also auch noch Gerichte, die nicht nur die richterliche Unabhängigkeit hochhalten sondern auch die Pressefreiheit. Beides hohe Güter in einer Demokratie.
Nun bleiben wir natürlich auch an dem Thema Seccrest dran, denn wir sind der Meinung, dass es hier eben möglicherweise doch Beanstandungen geben kann. Zumindest gehen wir davon aus, dass es einer gesonderten Hinterfragung bedarf.
Seccrest macht uns aber auch noch in anderer Beziehung so unsere Gedanken.
Nach eigenen Aussagen befindet sich die Seccsrest in einer höchst empfindlichen Finanzierungsphase. Sie schätzt den weiteren Kapitalbedarf auf einen siebenstelligen Betrag, um in der Lage zu sein, die für den später auszulegenden Spezial-Alternativen Investmentfonds erforderliche Software abschließend zu programmieren, die erforderliche Infrastruktur anzuschaffen und schließlich die entsprechende Arbeitskraft zu bezahlen.
Die Einwerbung von Genussrechtskapital reduzierte sich im Jahr 2022 auf 23 ’X» des Wertes des Vorjahres 2021. Ultimativ kann ein Verfehlen der Finanzierungsziele zum Scheitern des Unternehmens führen.
Wir sehen hier einen Widerspruch mit diversen Internetaussagen auf der Webseite des Unternehmens bzw. in eigenen Veröffentlichungen, denn hier ist eine aus unserer Sicht, ganz anders zu bewertende Aussage vorhanden.
NEWS: SCT-Software voll funktionsfähig, so kann man da nachlesen.
Von einem möglicherweise erhöhten Risiko für Anleger, die dort noch ein Investment tätigen, ist da nicht die Rede. Warum eigentlich nicht? Vielleicht liest das Unternehmen ja diesen Artikel und klärt diesen möglichen Widerspruch einmal auf. Gerne natürlich auch als Kommentar, den wir natürlich dann auch veröffentlichen.
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