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Startseite Allgemeines Seccrest GmbH München das mit der bezahlten Werbung und die Meinung von kgeld aus der Schweiz
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Seccrest GmbH München das mit der bezahlten Werbung und die Meinung von kgeld aus der Schweiz

erik_stein (CC0), Pixabay
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Mitte des Jahres haben wir, nach Hinweisen von Usern, uns einmal das Angebot des Unternehmens SECCREST GmbH aus München angeschaut und einen Artikel dazu verfasst. Es ist ein Angebot mit dem Risiko eines Totalverlustes, um das auch hier nochmals deutlich zu sagen.

Kommen wir aber mal zu den „auffälligen Dingen“.

Hier haben wir zunächst einmal die Meinung von Kgeld aus der Schweiz.

FireShot Capture 007 – Soll ich in die Firma Seccrest investieren_ – Artikel – kgeld.ch_ – www.kgeld.ch

Auch Kgeld kommt zu einem klaren Ergebnis auf die Frage „soll ich investieren?

Nun natürlich gehört Werbung zum Geschäft eines Unternehmens, aber geschieht das dann über „werbliche platzierte Berichte“, denn kräuseln sich bei uns immer die Fussnägel.

Da gibt es eine bezahlte Veröffentlichung in der Münchner Abendzeitung:

FireShot Capture 008 – Ein unschlagbares Angebot – nur noch für kurze Zeit – Abendzeitung Mü_ – www.abendzeitung-muenchen.de

Auch beim nächsten Beitrag gehen wir von einem „bezahlten Beitrag aus“. Da, wo bei einem redaktionellen Artikel der Verfasser steht, steht nun hier die SECCREST GmbH. Genau hinschauen bitte.

FireShot Capture 009 – Ein unschlagbares Angebot – inpactmedia.com – www.inpactmedia.com

Gleiches gilt für den nachfolgenden Screenshot, auch da handelt es sich um einen bezahlten Artikel.

FireShot Capture 011 – Ein unschlagbares Angebot – ERFOLG UND BUSINESS – www.erfolgundbusiness.de

Nun fragt man sich natürlich, braucht man das möglicherweise, um überhaupt gute Nachrichten zu haben? Warum lässt man nicht einmal einen Bericht von einem unabhängigen Branchenexperten erstellen?

Wäre das nicht viel glaubhafter und überzeugender? Nun hat das Unternehmen uns heute eine Abmahnung übermittelt, seufz und wie so oft bei solchen Freitagsabmahnungen blablabla und die Rechnung für das Urlaubsgeld des Rechtsanwaltes direkt dabei.

Nun gut, auch mit so einem Mist muss man sich befassen, aber wir sagen uns dann eben auch, „getroffene Hunde bellen“. Ob das hier so ist, wird sich dann in 2023 zeigen.

Wir werden aber nun auch Erkenntnisse, die wir haben, am 2. Januar 2023 an die BaFin weitergeben mit der Bitte, dies möglicherweise einmal zu prüfen, ob sich da wirklich nur die Anleger beteiligt haben, die das „prospektfrei“ dürfen, als Profianleger. Schaun wir mal, was dabei herauskommt und ob etwas dabei herauskommt.

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