Das könnte so sein, denn wir haben einmal die Verträge, die vom Unternehmen mit Anlegern geschlossen werden, von 2 Rechtsanwälten prüfen lassen.
Beide kommen unabhängig voneinander zu der Rechtsmeinung, dass sowohl die Nachrangklausel nicht hält, aber auch die Widerufsbelehrung für diese Art von Geschäften nicht ausreichend ist.
Somit sehen beide Rechtsanwälte, die übrigens keinerlei Interesse an Anlegermandaten haben, durchaus große Chancen für investierte Anleger ihr Geld zurück zu bekommen.
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