Nein, das können wir unserem Gesprächspartner auch nicht beantworten, denn der Begriff „Bafin1-Registrierung“ ist uns nicht bekannt.
Die Genussrechte können es ja dann natürlich nicht sein, denn da nutzt das Unternehmen ja nach eigenen Angaben die bestehenden gesetzlich möglichen Ausnahmegenehmigungen. Heißt, die Ausgabe von Genussrechten ist auf 20 Anleger begrenzt. Das Unternehmen spricht allerdings von verschiedenen Serien dieser Genussrechte.
Ob das zulässig ist, wie das Unternehmen dies derzeit durchführt, prüft die BaFin derzeit nach unserer Kenntnis. Diesen Ausnahmetatbeständen sind unserer Erfahrung nach sehr enge Grenzen gesetzt. Hält man die nicht korrekt ein, dann hat man ein Problem mit der BaFin. Was bei der Überprüfung durch die BaFin herauskommt, wissen wir nicht. Durchaus möglich, dass dies alles so in Ordnung ist.
Was wir aber nicht so recht verstehen, warum der angekündigte Fonds bis zum heutigen Tage nicht aufgelegt wurde, denn angekündigt wurde er ja bereits seit längerer Zeit. Zudem, so behauptet das Unternehmen ja selber, hat man doch eine funktionierende Software, die man dann doch eben einsetzen könnte. Mithin könnte man doch anfangen, „Geld zu verdienen“. Warum also ist der Fonds noch nicht zeichenbar?
Interessant auch die PDF’s, die man erstellt hat. Hier gibt es doch erstaunliche Veränderungen zu sehen. Schauen Sie sich diese beiden Dokumente doch einmal an und vergleichen Sie selbst.
Kommentar hinterlassen