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Secret Investment Ltd.: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die BaFin hat der Secret Investment Ltd., Hamrun, Malta, mit Bescheid vom 6. März 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Geschäftssitz ist: Parklane Business Centre, Suite 4, Level 2, Mountbatten Street, Hamrun HMR 1556, Malta

Die Secret Investment Ltd. warb bis zum 12. Februar 2019 in deutscher Sprache auf ihrer Webseite secret-investment.com für eine Kapitalanlage mit „sicherer Rendite“. Sie nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen eines garantierten Zinssatzes von 5,25 % p. a. und der unbedingten Rückzahlung entgegen. Die Seite ist inzwischen offline.

Verstoß gegen das Kreditwesengesetz

Damit betreibt die Secret Investment Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Bereits am 13. Februar 2019 hatte die BaFin das kontoführende Kreditinstitut angewiesen, auf dem für die Secret Investment Ltd. geführten Konto keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr gutzuschreiben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Eine Klage dagegen dürfte allerdings wegen der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage keinen Sinn machen.

Wer steckt dahinter?

Laut Internetveröffentlichung handelt es sich um ein Unternehmen aus dem Bereich https://www.esb-online.com/news/newsdetails/article/9125/. Die angegebene Telefonnummer ist geschaltet. Weitere Informationen möchte man dort der Redaktion von diebewertung.de allerdings nicht geben.

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch

Niemand ist verpflichtet sich selbst zu belasten, ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz stellt zugleich eine Straftat dar.

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