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SEG Smart Energy Group AG-Rückabwickeln bitte

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. August 2018 gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen (Liechtenstein), die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden erhielten für den von vorneherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar.

Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Werbung des Unternehmens:

Die Nutzung der sauberen und sicheren Sonnenenergie durch die Umwandlung der Solarstrahlung in elektrische Energie ist unumgänglich für die künftige Energieversorgung. Der Einsatz von erneuerbaren Energiequellen ermöglicht den verminderten Einsatz von fossilen und nicht erneuerbaren Brennstoffen, Kohle, Gas, Erdöl und Uran (Kernkraftwerke).

Die Verbrennung fossiler Brennstoffe setzt große Mengen des Treibhausgases CO2 frei, welches für die globalen Klimaveränderungen verantwortlich ist.

 

Artikel von Rechtsanwalt resch dazu:

EM Global Service: Einspeisevergütung wird nicht gezahlt
Die Anleger erhielten von der EM Global Service AG Tochter Smart Energy Group AG im Juni dieses Jahres einen Brief, der sie schockiert haben wird. Alles bestens, heißt es. Die Anlagen in Kroatien sind gebaut, Grunddienstbarkeiten bestellt, die Betriebserlaubnis eingeholt und auch die Produktion läuft. Trotzdem wurde die Pacht in jüngster Zeit nicht gezahlt, so erfahren die Anleger. Grund dafür sei, dass seit dem 01.01.2014 keine Einspeisevergütung vom kroatischen Staat gezahlt werde, weil es bei der Bearbeitung der Anträge auf Einspeisevergütung Unregelmäßigkeiten gegeben habe.

EM Global Service: SOL´OR, die Verbindung zweier (fragwürdiger) Strategien
Inwieweit diese Angaben zutreffend sind, kann nicht überprüft werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass Pachtzahlungen bis in die jüngste Zeit geleistet, aber nicht an den Anleger ausgezahlt wurden, sondern in SOL´OR, der Verbindung zweier Strategien. Die Pachtzahlungen, so erläutert es der Prospekt, sollen in den Rohstoffplan eingezahlt werden. Damit sind Gold-, Silber, Platin und Palladium gemeint.

EM Global Service: Für wen lohnt sich das SOL´OR Geschäft?

Lohnend ist das Konzept auf jeden Fall für die EM Global Service Gruppe, die im bei Resch Rechtsanwälte vorliegenden Fall € 8.644,50 kassiert. Dem steht ein Wert des Rohstoffdepots mit Stichtag im Februar 2016 in Höhe von € 1.569,70 gegenüber. Ein tolles Geschäft – nur nicht für den Kunden. Man reibt sich die Augen, wenn im Prospekt auf die Entwicklung der Rohstoffmärkte in den letzten 12 Jahren verwiesen wird, wonach der Wert insgesamt um 357 % gestiegen ist.

EM Global Service: Wie sicher ist die „Sicherheitsarchitektur“?

Auch sonst bleiben eine ganze Menge Fragen offen, die „Sicherheitsarchitektur“ für die „Rohstoffanlage“ ist nur etwas für wahrhaft glaubensfeste Anleger. Laut Prospekt wird man Miteigentümer an den Edelmetallen. Wie das im Einzelnen geschehen soll, bleibt rätselhaft. Auch ein sofortiger Eigentumsübergang ist juristisch schwer darstellbar. Hat die EM Global Service AG riesige Goldbestände, die sie dann grämmchenweise mit jeweiligem Zahlungseingang als Miteigentum überträgt? Wie muss man sich das vorstellen?

EM Global Service: Was ist die Logik hinter dem SOL´OR Konzept?
Aber warum sollte die EM Global Service Tochter  Smart Energy AG das Gold an den Anleger verkaufen, wenn es doch eine Rendite von 13,5 % p. a. gibt, wie es die Smart Energy  AG selber im Prospekt darstellt? Oder wird für den Anleger grammweise mit der monatlichen Einzahlung Gold und andere Edelmetalle hinzugekauft? Wie hat der Mandant von Resch Rechtsanwälte aus der, wie er jetzt erfahren hat, nicht gezahlten Pacht aus der Solar Anlage in Kroatien Gold kaufen können?

EM Global Service: Gibt ein einfache Antworten?
Eine absolut sichere Lagerung in einer Hochsicherheitstresoranlage soll es geben. Einen jährlichen Prüfbericht durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer soll der Anleger erhalten. In dem hier vorliegenden Fall ist dies nicht bekannt. Bleibt zu hoffen, dass es für dieses auf den ersten Blick unplausible Konzept doch einfache und wahre Antworten gibt, auch wenn es sich selbst bei einigem Nachdenken nicht erschließt

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