Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2022 gegenüber der Select Verwaltungs GmbH die Abwicklung des ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Das Unternehmen hat als NPL Select GmbH & Co. I KG vor seiner durch das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten erfolgten Umwandlung in die Select Verwaltungs GmbH aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und diese zum Teil nicht zurückgezahlt. Es betreibt damit das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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