Startseite Allgemeines Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG – Insolvent
Allgemeines

Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG – Insolvent

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d.Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG, Betastraße 10 e, 85774 Unterföhring, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Selfmade Capital Asset Management GmbH, Betastraße 10 e, 85774 Unterföhring, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Hartwieg Malte Andre, geboren am 16.12.1972,

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 94918- Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 13.04.2015 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann,
Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 13.04.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deutschland im Tal der Tränen: Wer führt uns wieder nach oben?

Deutschland steht vor einer der schwersten politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten...

Allgemeines

Scholz rechnet mit Lindner ab: Das Ende der Ampelkoalition

Die politische Zusammenarbeit innerhalb der Ampelkoalition hat einen dramatischen Höhepunkt erreicht: Bundeskanzler...

Allgemeines

Bericht:Gründe für den Ausgang der US-Wahl: Trump siegt, Harris bleibt hinter Erwartungen zurück

Die Nachwahlbefragungen zur jüngsten US-Präsidentschaftswahl liefern überraschende Erkenntnisse: Die demokratische Kandidatin Kamala...

Allgemeines

So berichtet das Ausland

Deutsche „Ampelkoalition“ gescheitert – Weg zu Neuwahlen geebnet Die deutsche „Ampelkoalition“ aus...