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Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG – Eigeninsolvenzantrag

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In dem Verfahren über den Antrag d. Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG, Betastraße 10 e, 85774 Unterföhring, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Selfmade  Capital Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte Andre
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 98965


– Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 31.03.2015 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann,
Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einer Woche bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

oder bei dem

Oberlandesgericht München
Prielmayerstr. 5
80335 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung
der Entscheidung durch Zustellung, beginnt die Frist mit der Zustellung der
Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der
Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 31.03.2015

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