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SeniVita Social Estate AG bilanziell überschuldet

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SeniVita Social Estate AG

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.347.889,00 2.015
II. Sachanlagen 11.277.233,20 11.347
III. Finanzanlagen 11.390.000,00 534
B. Umlaufvermögen
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 28.234.592,14 25.656
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.981.006,27 1.228
III. Wertpapiere 0,00 1.090
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.754.479,60 915
C. Rechnungsabgrenzungsposten 60.426,04 19
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.074.718,45 10.325
63.120.344,70 53.129

PASSIVA

31.12.2019 Vorjahr
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.020,00 10.000
II. Kapitalrücklage 15.000.000,00 0
III. Bilanzverlust -21.074.738,45 -20.325
davon nicht gedeckt 4.074.718,45 10.325
B. Rückstellungen 226.925,51 1.556
C. Verbindlichkeiten 62.891.979,19 51.573
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.440,00 0
63.120.344,70 53.129

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

I. Allgemeine Angaben

Die SeniVita Social Estate AG hat Ihren Sitz in Bayreuth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 6137 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz- Bewertungs- und Gliederungsvorschriften i. d. F. des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des AktG zu beachten. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern Prämisse) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB beachtet.

Die SSE AG verfügt derzeit über ein insgesamt eingeschränktes Innenfinanzierungspotenzial, das sich als bestandsgefährdend erweisen kann. Zur Sicherstellung der Liquidität verfolgt das Unternehmen differente Maßnahmen. Wir verweisen hierzu im Einzeln auf unsere diesbezüglichen Erläuterungen zur Unternehmensfortführung im Lagebericht vom 19. Juni 2020).

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei Bedarf werden voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über die planmäßigen Abschreibungen hinausgehen, durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend Ihrer Nutzungsdauer von 2 bis 33 Jahren vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und zeitanteilig.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zum Verkauf bestimmte Grundstücke, unfertige Bauten sowie zur Abnahme fertig gestellte Bauten sind mit den Herstellkosten oder mit Ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Auf Herstellkosten angefallene Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert.

Die Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände, die sämtlich auf EUR lauten, sind zum Nennwert bewertet.

Erkennbare Risiken bei Forderungen sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand wurden zu den Nennwerten angesetzt. Teilweise werden Guthaben bei Kreditinstituten durch einen Treuhänder verwaltet und sind nur bedingt verfügbar.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.

2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschluss in der Hauptversammlung vom 11.02.2019 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung um EUR 8 Mio. auf EUR 2 Mio. herabgesetzt (Eintrag HRB 6137 vom 25.03.2019).

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit zum Bilanzstichtag EUR 2.000.020,00 und ist eingeteilt in 2.000.020 auf den Inhaber lautender Stückaktien, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 beträgt.

Genehmigtes Kapital 2019

Gemäß Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11.02.2019 wurde die Abschaffung des genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2019 (EUR 5 Mio.) bis zum 10.02.2024 beschlossen. Der Erwerb und Rückkauf eigener Aktien ist zulässig, auch unter Einsatz von Derivaten.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanzsumme der SSE AG erhöhte sich von EUR 53,1 Mio. am Vorjahresstichtag um EUR 10,0 Mio. auf EUR 63,1 Mio. per 31. Dezember 2019.

Das Anlagevermögen nahm von EUR 13,9 Mio. um EUR 9 Mio. auf EUR 24,0 Mio. zu, i. W. durch die Einbringung der Ausleihungen der Dr. Wiesent Sozial gGmbH aus dem Verkauf von Pflegebetrieben in die SSE in Höhe von EUR 10,0 Mio.

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anschluss dargestellt.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.932.759,14 0,00 0,00 0,00 4.932.759,14
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 525.419,53 0,00 0,00 0,00 525.419,53
5.458.178,67 0,00 0,00 0,00 5.458.178,67
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.518.686,93 175.108,79 -372.500,62 184.247,58 11.505.542,68
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 6.298,21 0,00 0,00 6.298,21
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäft sausstattung 228.972,18 93.042,23 0,00 0,00 322.014,41
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 373.703,15 0 -184.247,58 189.455,57
11.747.659,11 648.152,38 -372.500,62 0,00 12.023.310,87
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 300.000,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00
2. Ausleihungen an verbundene 0,00 10.000.000,00 0,00 0,00 10.000.000,00
3. Sonstige Finanzanlagen 1.090.000,00 0,00 0,00 0,00 1.090.000,00
1.390.000,00 10.000.000,00 0,00 0,00 11.390.000,00
Gesamt 18.595.837,78 10.648.152,38 – 372.500,62 0,00 28.871.489,54
kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2019 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.443.000,14 141.870,00 0,00 3.584.870,14
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 525.419,53 0,00 525.419,53
3.443.000,14 667.289,53 0,00 4.110.289,67
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 299.356,75 299.389,37 12.441,07 586.305,05
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 52,21 0,00 52,21
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.665,18 58.055,23 0,00 159.720,41
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
401.021,93 357.496,81 12.441,07 746.077,67
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,00
3.844.022,07 1.024.786,34 12.441,07 4.856.367,34
Restbuchwert
Stand am 31.12.2019 Stand am 31.12.2018
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.347.889,00 1.489.759,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 525.419,53
1.347.889,00 2.015.178,53
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.919.237,63 11.219.330,18
2. technische Anlagen und Maschinen 6.246,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 162.294,00 127.307,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 189.455,57 0,00
11.277.233,20 11.346.637,18
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 300.000,00 300.000,00
2. Ausleihungen an verbundene 10.000.000,00 0,00
3. Sonstige Finanzanlagen 1.090.000,00 1.090.000,00
11.390.000,00 1.390.000,00
24.015.122,20 14.751.815,71

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Markenkonzepte der SSE AG unterliegen der Normalabschreibung (ND: 10 Jahre) und werden im Berichtsjahr mit einem Bilanzwert i.H.v. 1.348 TEUR (Vorjahr 1.490 TEUR) geführt. Anzahlungen im Zusammenhang mit einem Franchisekonzept wurden im Geschäftsjahr 2019 mit einer außerplanmäßigen Abschreibung belegt und aus dem Vermögensverzeichnis vollständig entnommen 0 TEUR (Vorjahr 526 TEUR).

Sachanlagen

Im Berichtsjahr führten Abschreibungen i.H.v. 358 TEUR und saldierte Zugänge i.H.v. 288 TEUR zu einem Bilanzwert von 11.277 TEUR (Vorjahr 11.346 TEUR).

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen 300 TEUR (Vorjahr 300 TEUR).

Ausleihungen an verbundene Unternehmen belaufen sich im Berichtsjahr auf 10.000 TEUR (Vorjahr 234 TEUR) und resultieren aus Darlehensbegebung innerhalb der Unternehmensgruppe.

Gemäß Kaufvertrag vom 18.09.2018 verkaufte die SeniVita Sozial gGmbH selbst gehaltene 1.090 Teilschuldverschreibungen im Nennwert zu jeweils EUR 1.000,00 dieser Wandelanleihe im Gesamtwert von EUR 1.090.000,00 und mit allen Rechten und Pflichten an die SeniVita Social Estate AG.

2. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen erhöhte sich von EUR 28,9 Mio. um EUR 6,1 Mio. auf EUR 35,0 Mio., was vor allem auf die Erhöhung der Vorräte um EUR 2,6 Mio. und der Forderungen um 3,8 Mio. EUR zurückzuführen ist. Die im Vorjahr dem Umlaufvermögen zugeordneten eigenen Anleihen i.H.v. TEUR 1.090 wurden im Geschäftsjahr 2019 in das Anlagevermögen umgegliedert.

Im Berichtsjahr waren zum Verkauf bestimmte Grundstücke mit einem Wert von TEUR 27.778 (Vorjahr TEUR 18.509) bilanziert.

Die geleisteten Anzahlungen beliefen sich auf 456 TEUR (Vorjahr 7.147TEUR).

Vor dem Hintergrund der für die geleisteten Anzahlungen nunmehr erbrachten Bauleistungen, erfolgte im Berichtsjahr der Ausweis unter Vorräte (Grundstücke mit unfertigen Bauten).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der aktuelle Bilanzwert beträgt 69 TEUR (Vorjahr 7 TEUR).

Nach Wertberichtigung betragen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.798 TEUR (Vorjahr 1.082 TEUR).

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. 114 TEUR (Vorjahr 139 TEUR) beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr beträgt der Kapitalfehlbetrag 4.075 TEUR (Vorjahr 10.325 TEUR).

3. Eigenkapital

Im Berichtsjahr wurde mittels vereinfachter Kapitalherabsetzung eine Reduktion des Grundkapitals auf 2.000.020,00 EUR (Vorjahr 10.000.000,00 EUR) durchgeführt (HRB 6137; 25. März 2019).

Der im Berichtsjahr nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 4.075 TEUR (Vorjahr 10.325 TEUR) gliedert sich wie folgt auf:

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. gezeichnetes Kapital 2.000.020 10.000.000
2. Kapitalrücklage 15.000.000 0
3. Bilanzverlust -21.074.738 -20.325.083
nicht gedeckter Fehlbetrag -4.074.718 -10.325.083

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. 227 TEUR (Vorjahr 1.556 TEUR) enthalten im Wesentlichen Positionen des Personalbereichs (58 TEUR) sowie sonstige Aufwandsbereiche 169 TEUR.

5. Verbindlichkeiten

Anleihen

Gemäß dem Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot der Wandelanleihe hat die SeniVita Social Estate AG mit öffentlichem Angebot vom 23. April 2015 Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A13SHL), eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen, im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 emittiert.

Ab dem 12. Mai 2015 wurden Wandelanleihen im Nennbetrag von je 1.000 EUR ausgegeben.

Nach Inanspruchnahme der Wandlungsmöglichkeit, weisen die Anleihen im Geschäftsjahr einen Bilanzstichtagswert von 44.608.000 EUR (Vorjahr 44.609.000 EUR) aus.

Die Anleihen sind durch Grundpfandrechte in Höhe von 37,6 Mio. EUR besichert. Diese Grundschulden werden gemäß Sicherheitentreuhandvertrag vom 08. April 2015 durch die RB Treuhand GmbH und ab 12. Mai 2020 durch die One Square Treuhand GmbH für die Anleihegläubiger gehalten und verwaltet. Die Wandelschuldverschreibung, die zum 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig gewesen war, wurde in der Gläubigerversammlung vom 7. April 2020 um 5 Jahre bis 11. Mai 2025 verlängert, ferner wurden die Höhe sowie die Zinsauszahlungszeitpunkte verändert.

Die Wandelschuldverschreibung, die zum 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig gewesen war, wurde in der Gläubigerversammlung vom 07. April 2020 um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 verlängert, ferner wurden die Höhe sowie die Zinszahlungszeitpunkte verändert (Erläuterung durch anschließende Darstellung zur Beschlussfassung über die Anpassung des Zinssatzes der Wandelanleihe.)

Die zum 12. Mai 2019 fälligen Zinsen wurden plangemäß gezahlt.

Durch Bekanntmachung der SeniVita Social Estate AG (Bundesanzeiger vom 09.04.2020) informiert diese über Beschlüsse zur Wandelan lei he 2015/​2020 (DE000A1 3SHL2), dass die Gläubiger der vorgenannten Wandelanleihe übereinstimmend folgendes beschlossen haben:

in der durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 13./​19. März 2020 einberufenen zweiten Gläubigerversammlung am 7. April 2020 bei einer stimmberechtigten Präsenz von 22.584 Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, was rund 50,64 % des Gesamtnennwerts der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen entspricht und damit das Quorum von mindestens 25 % der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erfüllt, mit der gemäß § 5 Abs. 4 SchVG erforderlichen Mehrheit von mehr als 50 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte sowie der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte bezüglich der Beschlüsse übereinstimmend u.a. folgendes beschlossen haben:

Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe

„Die Anleihebedingungen der Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG mit der ISIN DE000A13SHL2 und der WKN A13SHL werden hiermit in folgenden Punkten geändert: Die Anleihe erhält auf dem Titelblatt der Anleihebedingungen die Bezeichnung „Wandelanleihe 2015 /​ 2025“ anstelle der Bezeichnung „EUR 50 Mio. Wandelanleihe 2015 /​ 2020“.

$ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Anleihebedingungen werden wie folgt neu gefasst: „Endfälligkeit. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen endet am 11. Mai 2025. Sie werden am 12. Mai 2025 (der „Rückzahlungstag“) zu ihrem Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft worden sind.“

Der Beschluss wurde in der Gläubigerversammlung mit 96,89 % der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

Beschlussfassung über die Anpassung des Zinssatzes der Wandelanleihe

§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Anleihebedingungen werden wie folgt neu gefasst:

„ Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am 12. Mai 2015 (der „Emissionstag“ oder „Ausgabetag“). Sie werden vom 12. Mai 2015 bis zum 11. Mai 2019 mit jährlich 6,5 %, vom 12. Mai 2019 bis zum 11. Mai 2021 mit jährlich 2,0 %, vom 12. Mai 2021 bis zum 11. Mai 2022 mit jährlich 4,0 % und ab dem 12. Mai 2022 bis zum Ende der Laufzeit mit jährlich 6,5 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Bei Endfälligkeit der Anleihe erhalten die Anleihegläubiger darüber hinaus zusammen mit der Zinszahlung eine einmalige Zusatzzahlung in Höhe von 31,054 % pro Teilschuldverschreibung. Die Emittentin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, stattdessen an allen oder einzelnen Zinszahlungstagen Vorab-Zusatzzahlungen zu erbringen. Durch eine Vorab-Zusatzzahlung sinkt die End-Zusatzzahlung überproportional, und zwar wie folgt:

in € pro Stück 12. Mai 2020 12. Mai 2021 12. Mai 2022 12. Mai 2023 12. Mai 2024
Mögliche Vorab-Zusatzzahlung 65,00 65,00 45,00 20,00 20,00
End-Zusatzzahlung reduziert sich bei Zahlung der Vorab-Zusatzzahlung um folgende Beträge („Reduktionsbeträge“) 97,74 90,08 57,48 23,54 21,70

Der Beschluss wurde in der Gläubigerversam mlung mit 96,90% der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen von EUR 0,6 Mio. auf EUR 13,5 Mio. und resultierten im Wesentlichen aus Bauleistungen des Ankeraktionärs Züblin AG sowie der Züblin Bau GmbH in Höhe von insgesamt 10,8 Mio. EUR, die aus Gründen der besseren Aussagefähigkeit nicht unter der Position „Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen wurde. Insgesamt waren zum 31.12.2019 aus Lieferungen und Leistungen 10,6 Mio. EUR gestundet. Nennenswerte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen EUR 0,7 Mio. (VJ: EUR 1,1 Mio.). Ferner verzichtete die Dr. Wiesent Sozial gGmbH auf ein Darlehen in Höhe von EUR 1,5 Mio. sowie auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3,5 Mio. (beides jeweils gegen Besserungsschein).

Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten der SSE AG zum 31. Dezember 2019 auf EUR 62,9 Mio. EUR (VJ: EUR 51,6 Mio.).

Verbindlichkeitsspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zeigt die folgende Übersicht (Vorjahreswerte in Klammern):

Stand 31.12.2019 bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr Davon mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anleihe 44.608 44.608 * 0 0
(44.609) (0) (44.609) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
(0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.481 13.481 ** 0 0
(620) (620) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 665 665 0 0
(1.101) (1.101) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 4.137 4.137 0 0
(5.243) (5.243) (0) (0)
Total 62.892 62.892 0 0
(51.573) (6.964) (44.609) (0)

* Gemäß Bekanntmachung durch die SSE AG (Bundesanzeigers vom 09.04.2020) über Beschlüsse zur Wandelanleihe 2015/​2020 (DE00A13SHL2) – Restlaufzeit > 5 Jahre
** davon gestundet 10.552.955 EUR

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.137 TEUR (Vorjahr 5.243 TEUR) bestehen größtenteils aus aufgelaufenen Zinsen zur Wandelanleihe 2015/​2020 i.H.v. 1.861 TEUR, Darlehen Ed. Züblin AG 1.500 TEUR (nachrangige Gewährung) sowie dem Bereich Zusatzversorgung (Personal) i.H.v. 326 TEUR.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Sämtliche Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

Der Gesamtumsatz der SSE erreichte im abgelaufenen Berichtsjahr EUR 27,8 Mio. und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert (EUR 7,5 Mio.). Der Immobilienumsatz belief sich per 31. Dezember 2019 auf EUR 25,7 Mio. und lag damit deutlich unter Plan. So wurden u. a. Einzelverkäufe in verschiedenen Einrichtungen in Höhe von insgesamt EUR 1,6 Mio. im Dezember zwar notariell protokolliert, aber aufgrund des vertraglich geregelten Gefahrenübergangs erst im Jahr 2020 Umsatz- und ergebniswirksam gebucht. Der Verkauf des unbebauten Grundstücks in Bad Wiessee erfolgte im Dezember 2019. Damit wurde das seit 2018 schwebende Geschäft erfolgreich abgeschlossen. Die Gesamtleistung erhöhte sich von EUR 10 Mio. im Vorjahr auf EUR 36,5 Mio. per 31.12.201 9.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Lieferungen sind i. W. durch Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke determiniert. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr deutlich von EUR 7,3 Mio. auf EUR 30,1 Mio. und resultierten vor allem aus der höheren Bautätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Insgesamt bewegten sich die Baukosten aber auf Planniveau.

Die Personalkosten stiegen 2019 von EUR 1,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,2 Mio. was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass im Vorjahr das Personal noch kein volles Jahr an Bord der SSE war. Gegenüber dem Plan lagen diese nur geringfügig darüber.

Die deutliche Zunahme des sonstigen betrieblichen Aufwands um EUR 1,7 Mio. auf EUR 4,7 Mio. (VJ: EUR 3,0 Mio.) resultierte i. W. aus Beratungskosten und den Kosten für die Vorbereitung der Anleiheplatzierungen und des geplanten Börsengangs (zusammen EUR 0,4 Mio.), Mietaufwendungen (EUR 0,6 Mio.), Werbekosten (EUR 0,1 Mio.) sowie Spendenzuwendungen (EUR 0,2 Mio.).

V. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt EUR 654.846,18 (Vorjahr: EUR 122.707,65).

Aus Miet- und Leasingverträgen ergeben sich in den nächsten Jahren folgende Verpflichtungen (Vorjahreswerte in Klammern):

Mit Fälligkeit bis 1 Jahr Mit Fälligkeit über 1 Jahr
EUR EUR
VW Leasing (BT-SE 84) 0 0
(6.134,37) (0)
VW Leasing (BT-SE 88) 0 0
(5.389,56) (0)
VW Leasing (BT-SE 20) 2.231 0
(5.354,16) (2.231)
VW Leasing (BT-SE 91) 929,18 0
(5.575,08) (929,18)
VW Leasing (BT-S 988) 0 0
(5.292,48) (0)
Mietvertrag Wahnfriedstraße 3, Bayreuth 94.962 158.270
(94.962) (253.232)
Mietvertrag R. Conrad, Thomasreuth 6.300 0
(0) (0)
Pachtvertrag INP St. Antonius, Kemnath (TP+SZ) 255.600 4.664.700
D (0) (0)
Mietvertrag INP St. Antonius, Kemnath (48 Wohnungen) 294.824 5.380.539
(0) (0)

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

Gewährleistungseinbehalt aus dem Werkvertrag (HEL0007-12) vom 16.03.2012 und der 2. Nachtragsvereinbarung (HEL1001-13) zum Werkvertrag vom 19.02.2013 zwischen der Helsa Immobilien GmbH & Co. KG und der SeniVita Social Estate AG über EUR 100.000,00.

Die Bürgschaft wurde im Berichtserstellungs-/​Prüfungszeitraum von der Helsa Immobilen GmbH & Co. KG an die SeniVita Social Estate AG zurückgeben.

Die SeniVita Social Estate AG hat einigen Mitarbeitern eine beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG gewährt. In diesem Zusammenhang sind monatliche Zahlungen in eine hierfür eingerichtete betriebliche Unterstützungskasse zu leisten. Zum Bilanzstichtag bestand aus dieser Leistungszusage eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 326.031,97.

2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Gesellschaft unterhält Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Es wird auf den entsprechend korrespondierenden Abhängigkeitsbericht verwiesen.

3. Zahl der Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt gem. § 267 Abs. 5 HGB)

Im Berichtsjahr waren 38 Mitarbeiter beschäftigt, davon 27 weiblich und 11 männlich.

4. Grundlagen des Unternehmens

Ab 1. Mai 2020 wird die SeniVita Sozial gGmbH unter neuem Namen Dr. Wiesent Sozial gGmbH umfirmiert. Die Eintragung im Handelsregister (HRB 5045) wurde am 27.03.2020 vollzogen.

Die SeniVita Social Estate Gruppe besteht neben der SSE aus sieben weiteren Gesellschaften, die zu 100 % zur SeniVita Social Estate AG gehören (SSE-Gruppe). Aufgrund ihrer Unterschreitung der Größenkriterien gemäß § 293 HGB ist die SeniVita Social Estate AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Die SSE gehört zu je 49,9995 % der Dr. Wiesent Sozial gGmbH und der Ed. Züblin AG. 0,001 % befinden sich im Freefloat. Das gesellschaftsrechtliche Organigramm ist nachstehend abgebildet.

5. Mitglieder des Vorstands /​ Aufsichtsrates

Als Vorstände waren im Berichtszeitraum bestellt:

Dr. Horst Wiesent, Kaufmann, Vorstandsvorsitzender

Herr Manfred Vetterl, Rechtsanwalt

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich wie folgt zusammen:

Herr Hartmut Koschyk, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender)

Dr. Alexander Tesche, Vorstand der Ed. Züblin AG (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Anton Kummert, Steuerberater

6. Bedeutsame Vorgänge nach Geschäftsjahresschluss-Nachtragsbericht

Wandelanleihe

Die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 7. April 2020 im Bundesanzeiger vom 9. April 2020 bewirkt eine Verlängerung der Rückzahlung der Wandelanleihe bis 11. Mai 2025.

Ferner haben die Ed. Züblin AG und die Züblin Bau GmbH mit Vereinbarung vom 1. April 2020 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 12.919.869,87 bis zum 30.06.2025 gestundet. Die Forderung wird mit 2 % verzinst, wobei auch die Zinsen erst zum 30.06.2025 zur Zahlung fällig werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Gesellschaft ist aktuell der Auffassung, dass sich durch die Auswirkungen der Corona-Krise keine grundsätzlichen Änderungen an dem Geschäftskonzept ergeben, wenngleich die weltweite Pandemie wirtschaftlichen Einfluss auch auf die SSE-Gruppe hat. Art und Umfang sind aber in ihrer gesamten Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der SeniVita-Gruppe weder abschließend konkret vorhersehbar noch seriös quantifizierbar.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs des Geschäftsjahre 2019 lassen sich mit Blick auf die COVID 19-Pandemie folgende Aussagen treffen.

Es kommt zu Verzögerungen bei dem geplanten Verkauf einer Tagespflegeeinrichtung und bei der Vermarktung von zwei weiteren fertiggestellten Objekten.

Es kommt zu zeitlichen Verzögerungen im Zahlungsmitteleingang nach der notwendigen Umstellung von Abrechnungsverfahren an Pflegekassen und Bezirksverwaltungen.

Echte Umsatzausfälle i.S.v. nicht abrechenbarer Leistungserbringen sind aufgrund der Vielzahl der behördlichen Regelungen nicht zu erwarten. Die Kosten und entgangenen Erträge aus zeitweiliger, behördlich angeordneter Stilllegung der Tagespflegeeinrichtungen werden der Gesellschaft erstattet.

Überschaubare Mehrkosten, vornehmlich im Bereich von Schutzausrüstung, sind zu verzeichnen, werden aber nach Aussage der Politik erstattet werden. Aktuell erfasst die Gesellschaft diese Mehrkosten und reicht diese zur Erstattung bei den Behörden und Kassen ein.

Personalkosten werden in bestimmten Geschäftsbereichen durch Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld reduziert.

Insgesamt geht die Gesellschaft davon aus, dass mögliche Ausfälle/​Mehraufwendungen durch staatliche Regelungen kompensiert werden können. Aufwendungen, die gegebenenfalls nicht durch behördliche Regelungen erstattet werden, werden gezielt erfasst, um sie bei gesicherter Datenlage über die bestehende Versicherung abzurechnen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinerlei Geschäftsvorfälle, die zu einer anderen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens als im Lagebericht führen könnten.

 

Bayreuth, den 19.06.2020

SeniVita Social Estate AG

Dr. Horst Wiesent, Vorstandsvorsitzender

Manfred Vetterl, Vorstand

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