Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Herren Peter Fitzek und Martin Schulz (beide Lutherstadt Wittenberg), den nicht eingetragenen Vereinen „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“, „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“ mit Verfügungen unterschiedlichen Datums den Betrieb des Einlagen- bzw. des Versicherungsgeschäfts untersagt. Ferner untersagte sie Herrn Benjamin Michaelis (Lutherstadt Wittenberg) und dem Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“ die Geschäftstätigkeit, soweit beide damit in die vorgenannte unerlaubt betriebene Geschäftstätigkeit einbezogen waren.
Die BaFin hat ferner die Abwicklung dieser Geschäfte aufgegeben und hierzu in sämtlichen Verfahren mit Verfügung vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt.
c/o Curator AG Insolvenzverwaltungen,
Niederlassung Nürnberg
Äußere Sulzbacher Straße 118
90491 Nürnberg
zum Abwickler bestellt. Er ist insbesondere befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Versicherungsverträge zu kündigen.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Mit Ausnahme der Bescheide vom 26. November 2014 und vom 15. Mai 2014 (gegen die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ als nicht eingetragenem Verein) sind die Verfügungen bestandskräftig.
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