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Setzt Volkswagen unsere Gerichte „Schach Matt“?

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Tausende Verfahren das Unternehmen Volkswagen betreffend werden derzeit an deutschen Gerichten geführt. Man kann den Eindruck bekommen, dass Volkswagen derzeit unsere Gerichte in der zügigen Abarbeitung von anderen Verfahren behindert. Im Moment scheinen wir eine Volkswagenjustiz zu haben. Allein das OLG Hamm führt im Mai nachfolgende Verfahren:

In den Monaten Mai und Juni 2019 verhandeln der 13. Zivilsenat (26 Verfahren), 17. Zivilsenat (6 Verfahren), 28. Zivilsenat (3 Verfahren), 30. Zivilsenat (4 Verfahren) und 34. Zivilsenat (4 Verfahren) des Oberlandesgerichts Hamm insgesamt 43 Rechtsstreitigkeiten vom sog. ʺAbgasskandalʺ betroffener Kunden des Volkswagen- sowie des Daimlerkonzerns. Dabei handelt es sich um folgende Fälle:

6. Mai 2019, 11:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 126/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Volkmarsen verlangt vom beklagten Hersteller aus Stuttgart insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 35.990,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 09.07.2016 erworbenen Mercedes Benz C 220 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 07.05.2018 hat das Landgericht Paderborn die Klage abgewiesen (Az. 3 O 375/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

6. Mai 2019, 13:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 191/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Gladbeck verlangt vom beklagten Hersteller aus Stuttgart insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 35.500,00 Euro für seinen im Jahr 2014 erworbenen Mercedes Benz E 250 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 13.08.2018 hat das Landgericht Essen die Klage abgewiesen (Az. 5 O 41/18 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 71/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Olsberg verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 26.500,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 06.05.2014 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 30.04.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 8/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-201: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 132/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bochum verlangt vom beklagten Autohändler aus Recklinghausen sowie Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 25.400,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 04.05.2015 erworbenen Audi Avant gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 13.07.2018 hat das Landgericht Bochum der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 319/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wenden sich die Beklagten mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. Mai 2019, 13:30 Uhr, Saal B-201: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 185/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bocholt verlangt vom beklagten Autohändler aus Bocholt insbesondere die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs für seinen im Oktober 2013 für 39.000,00 Euro erworbenen VW Sharan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 01.10.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 010 O 156/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

9. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 94/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Höxter verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 24.944,01 Euro für ihren am 27.02.2013 erworbenen VW Eos gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 22.05.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 22/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

9. Mai 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 285/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Kamen verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 18.756,49 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im April 2010 erworbenen Skoda Octavia gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 20.09.2018 hat das Landgericht Dortmund der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 1 O 100/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

9. Mai 2019, 13:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 283/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Bielefeld verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 39.723,52 Euro für ihren im Juni 2012 erworbenen VW Sharan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 11.09.2018 hat das Landgericht Bielefeld der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 9 O 423/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

14. Mai 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 224/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Wuppertal verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 27.250,01 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 07.05.2014 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 28.08.2018 hat das Landgericht Dortmund der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 97/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

14. Mai 2019, 13:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 284/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Hövelhof verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 27.099,99 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im August 2011 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 20.09.2018 hat das Landgericht Dortmund der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 1 O 108/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

16. Mai 2019, 11:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 203/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Vreden verlangt vom beklagten Hersteller aus Stuttgart insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 24.500,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 07.04.2014 erworbenen Mercedes GLK gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 12.09.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 012 O 52/18 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

16. Mai 2019, 13:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 231/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Welver verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere – unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung – die Erstattung der Kaufpreise von 18.265,96 Euro für seinen am 15.11.2011 erworbenen VW Golf sowie von 23.200,00 Euro für seinen am 14.09.2012 erworbenen VW Touran jeweils gegen Übergabe dieser Fahrzeuge.

Mit Urteil vom 30.08.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 554/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

17. Mai 2019, 09:30 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 482/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Wuppertal verlangt vom beklagten Autohändler aus Ennepetal sowie Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 37.200,00 Euro für ihren am 16.07.2015 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 30.10.2018 hat das Landgericht Hagen die Klage abgewiesen (Az. 9 O 321/17 LG Hagen). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

17. Mai 2019, 13:30 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 46/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Hilchenbach verlangt vom beklagten Autohändler aus Winterberg sowie Hersteller aus Ingolstadt insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 12.500,00 Euro für ihren am 09.09.2015 erworbenen Audi A3 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 20.12.2018 hat das Landgericht Arnsberg die Klage abgewiesen (Az. 2 O 304/18 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

21. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-201: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 181/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Steinheim verlangt vom beklagten Autohändler aus Horn-Bad Meinberg insbesondere die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs für seinen am 11.04.2013 für 29.900,00 Euro erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 21.09.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 01 O 206/18 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

21. Mai 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 115/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Waldbrunn verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 23.700,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Juli 2011 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 08.06.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 316/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

23. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 137/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Soest verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 16.850,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im November 2012 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 19.06.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 18/18 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

23. Mai 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 99/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Essen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 21.484,02 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 14.11.2012 erworbenen VW Polo gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 29.05.2018 hat das Landgericht Essen der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 5 O 102/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

23. Mai 2019, 13:00 Uhr, Saal B-208: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 171/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Extertal verlangt vom beklagten Autohändler aus Detmold sowie Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 23.800,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 16.04.2015 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 27.08.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 04 O 336/17 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

27. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 232/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Düsseldorf verlangt vom beklagten Hersteller des Fahrzeugs aus Ingolstadt sowie des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 20.000,01 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 02.07.2015 erworbenen Audi A4 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 26.10.2018 hat das Landgericht Essen der Klage zum Teil stattgegeben (Az. 16 O 48/18 LG Essen). Gegen dieses Urteil wenden sich der Kläger und die Hersteller mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

28. Mai 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 307/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Essen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 41.180,90 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Jahr 2011 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 24.09.2018 hat das Landgericht Essen der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 5 O 72/18 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

28. Mai 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 27/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Ascheberg verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 30.065,90 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 11.08.2010 erworbenen Skoda Superb gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 12.03.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 02 O 221/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

4. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 93/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Willebadessen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 30.490,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 01.07.2010 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 09.05.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 2/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

6. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 191/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Lippstadt verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung eines Kaufpreises von 33.850,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 18.04.2013 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 19.07.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 469/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. Juni 2019, 11:00 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 8/19 OLG Hamm

Der Kläger aus Hiddenhausen verlangt vom beklagten Autohändler aus Bielefeld, vom angeblichen Hersteller des Motors aus Wolfsburg sowie von der deutschen Vertriebsgesellschaft für die Herstellerin des Fahrzeugs aus Bietigheim-Bissingen insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 81.500,00 Euro für seinen am 02.09.2016 erworbenen Porsche Cayenne gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 13.11.2018 hat das Landgericht Bielefeld der Klage gegenüber dem Autohändler überwiegend stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen (Az. 6 O 397/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Autohändler mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

11. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 97/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Beverungen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 35.785,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im August 2012 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 28.05.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 59/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

11. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 144/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Gladbeck verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 15.000,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 27.06.2014 erworbenen Audi A3 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 02.07.2018 hat das Landgericht Essen der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 5 O 18/18 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

13. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 87/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Wetter verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 18.600,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 23.05.2015 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 23.05.2018 hat das Landgericht Hagen die Klage abgewiesen (Az. 10 O 255/17 LG Hagen). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

13. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 100/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Lippetal verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 35.400,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 19.07.2014 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 05.06.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 451/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

13. Juni 2019, 13:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 443/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Vreden verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 25.247,43 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 12.09.2013 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 29.10.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 015 O 223/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

13. Juni 2019, 13:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 266/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Steinheim verlangt vom beklagten Autohändler aus Bad Driburg, von dem Importeur des Fahrzeugs aus Weiterstadt sowie dem Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 14.000,00 Euro für ihren am 23.06.2014 erworbenen Skoda Octavia gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage gegenüber dem Hersteller des Motors überwiegend stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen (Az. 3 O 468/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der Hersteller des Motors mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 138/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Recklinghausen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 20.000,01 Euro für ihren am 07.11.2013 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 14.06.2018 hat das Landgericht Bochum der Klage zum Teil stattgegeben (Az. 8 O 6/18 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 127/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Warburg verlangt vom beklagten Hersteller des Fahrzeugs aus Ingolstadt sowie des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 15.800,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 01.11.2013 erworbenen Audi A4 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 13.06.2018 hat das Landgericht Paderborn die Klage gegenüber dem Hersteller des Fahrzeugs abgewiesen und ihr gegenüber dem Hersteller des Motors überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 466/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wenden sich der Kläger sowie der Hersteller des Motors mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. Juni 2019, 13:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 369/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Beckum verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 44.890,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 22.03.2013 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 20.09.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 02 O 400/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. Juni 2019, 15:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 416/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Nordwalde verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 45.755,50 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren am 02.09.2013 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 02 O 7/18 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. Juni 2019, 9:30 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 127/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Brilon verlangt vom beklagten Autohändler aus Hamm insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 18.750,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Mai 2014 erworbenen VW Jetta gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 05.06.2018 hat das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen (Az. 12 O 352/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 155/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Oelde verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 24.810,00 Euro für seinen am 13.11.2012 erworbenen Skoda Combi gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 27.06.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 02 O 58/18 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 149/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Gronau verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 17.999,00 Euro für ihren am 28.11.2016 erworbenen VW Beetle gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 27.06.2018 hat das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen (Az. 2 O 85/18 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. Juni 2019, 12:00 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 139/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Hagen verlangt vom beklagten Autohändler aus Attendorn insbesondere die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs für seinen im Januar 2015 erworbenen Audi Q3 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 14.06.2018 hat das Landgericht Siegen die Klage abgewiesen (Az. 2 O 205/17 LG Siegen). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

27. Juni 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 157/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Borgentreich verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 39.480,02 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren im Jahr 2010 erworbenen Audi A4 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 25.06.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 69/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

27. Juni 2019, 12:30 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 91/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Herne verlangt vom beklagten Autohändler aus Oberhausen sowie Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von mehr als 22.000,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im März 2014 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 18.04.2018 hat das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen (Az. 3 O 112/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

27. Juni 2019, 13:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 210/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Lennestadt verlangt vom beklagten Hersteller aus Ingolstadt insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 25.000,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 05.07.2016 erworbenen Audi Q3 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 13.09.2018 hat das Landgericht Siegen die Klage abgewiesen (Az. 2 O 167/18 LG Siegen). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

28. Juni 2019, 14:00 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 464/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Schwerte verlangt vom beklagten Autohändler aus Dortmund sowie Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 22.450,00 Euro für ihren am 16.03.2013 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 18.10.2018 hat das Landgericht Dortmund die Klage gegenüber dem Autohändler insgesamt und gegenüber dem Hersteller überwiegend abgewiesen (Az. 25 O 427/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wenden sich die Klägerin und der beklagte Hersteller mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Hinweis der Pressestelle:

Wegen der Vielzahl der vorgenannten Verfahren werden Terminänderungen – insbesondere Terminaufhebungen – nicht mehr jeweils gesondert durch weitere Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Hamm mitgeteilt. Informationen zu den Sitzungsterminen werden weiterhin tagesaktuell auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm (http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php) veröffentlicht.

Martin Brandt, Pressedezernent

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