Der vollumfängliche Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2016 klargestellt. Die Aufwendungen berührten die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und seien (anteilig) unangemessen, entschied das Gericht (Az.: 1 K 3386/15).
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