Die Staatsanwaltschaft Mosbach geht einem Internetvorkasse-Betrug nach. Nach bisherigen Informationen sollen acht Geschädigte Liebespuppen oder Sexpuppen oder Realdolls bezahlt und nicht erhalten haben. Die Strafanzeigen haben die Staatsanwaltschaft Mosbach jetzt auf den Plan gerufen, um Ermittlungen wegen Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch vorzunehmen. Beschuldigt wird ein 27 Jahre alter Onlinehändler… Wer der furchtlose Anzeigenerstatter war, ist nicht bekannt, jedenfalls bleiben Straftaten in diesem Bereich häufig ohne Anzeige. Opfer wollen sich nicht der Peinlichkeit aussetzen, ggf. vor Gericht als Zeugen aussagen zu müssen.
Merke: Sexpuppe erst bei Erhalt bezahlen.
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